Führerschein-Umtausch 2025: Wer im kommenden Jahr dran ist
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach umgetauscht werden. Wir verraten, wer im Jahr 2025 dran ist.
Ein Führerschein ist alles andere als billig, bedeutet aber noch immer ein Stück Unabhängigkeit – speziell für Menschen, die auf dem Land wohnen. Im Laufe der Zeit hat sich das Aussehen des Dokuments aber gewandelt. Bis 1986 erhielten Fahrer nach bestandener Prüfung einen „grauen Lappen“, was dazu führte, dass der Führerschein bis heute noch von vielen oft als „Lappen“ bezeichnet wird. Nachfolgend wurde ein rosafarbener Führerschein für die erfolgreiche Fahrprüfung ausgegeben. Seine Ära endete 1999, als der EU-Führerschein im Kreditkartenformat eingeführt wurde. Ab 2013 sorgte eine neue Richtlinie für eine weitere Vereinheitlichung der EU-Führerscheine. Alle zuvor ausgestellten Führerscheine müssen nun in diesen Führerscheintyp umgetauscht werden, wobei verschiedene Fristen gelten.
Führerschein-Umtausch 2025: Wer ist an der Reihe?
Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten verschiedene Fristen für den Umtausch. Entscheidend ist hierbei das Geburtsjahr des Führerschein-Besitzers.
Geburtsjahr | Ablauf der Umtauschfrist |
---|---|
bis 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wie ist die Tabelle zu verstehen? Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1970 ist bereits abgelaufen – wer noch nicht getauscht hat, sollte dies schleunigst erledigen. Wer 1971 oder später geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Zeit lassen können sich dagegen alle, die vor 1953 geboren sind – sie müssen ihren „Lappen“ erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben.

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, läuft das Verfahren etwas anders: Hier ist für die Umtauschfrist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Ablauf der Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
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Wessen Führerschein also zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollte im Jahr 2025 den Umtausch angehen. Zwar läuft die Frist erst am 19. Januar 2026 ab – aber wer den Tausch nicht erst auf den letzten Drücker erledigt, spart sich Stress.
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Wichtig: Der Umtausch des Führerscheins ist keine Option, sondern Pflicht. Wenn die Frist überschritten wird, kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden. Besondere Vorsicht ist allerdings im Ausland geboten: Laut ADAC kann es zu Problemen kommen, wenn man dort nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem „alten“ Führerschein unterwegs ist. In einigen Ländern ist ohnehin ein internationaler Führerschein erforderlich.
Was der Führerschein-Umtausch kostet – und welche Dokumente nötig sind
Der Führerschein kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden, zumeist ist der Tausch aber auch online möglich. Für den Umtausch wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Fahrer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto (auch dafür fallen in der Regel Kosten an) und den aktuellen Führerschein vorlegen. Zu beachten ist: Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese Abschrift kann per Post, telefonisch oder online beantragt und an die derzeit zuständige Führerscheinbehörde gesendet werden.