Warnung vor DHL-Betrugsmasche: Kriminelle zocken per Paket-Nachnahme ab

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Per Paketannahme zum Opfer von Betrug werden – die Verbraucherzentrale warnt vor einer fiesen Betrugsmasche durch Zahlungsoption „Nachnahme.“

Kassel – Betrüger lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen: Kriminelle zocken ihre Opfer bei der Annahme von Paketen ab. Ganz neu ist der Trick nicht – doch mehrere Fälle, lässt die Polizei und die Verbraucherzentrale Warnungen aussprechen. Es heißt: Vorsicht bei der Sende- und Zahlungsart „Nachnahme.“

Zahlungsoption: Mit Nachnahme zahlt Empfänger bei der Paketannahme

Bei einer Bestellung bei einem Versandhändler kann der Käufer üblicherweise die Zahlungsart wählen. Oft besteht die Option „Nachnahme.“ Es handelt sich um die Kombination aus Versand und Zahlungsart. Der Postdienstleister übernimmt damit zwei Aufgaben: Den Transport des Pakets und händigt es gegen Bezahlung aus. Unter anderem bietet DHL diesen Service an.

Betrug: Dubiose Absender verschicken Pakete mit Hoffnung auf Zahlung

Das Problem dabei: Betrüger nutzen die Zahlungsart für ihre Masche. „Immer wieder senden dubiose Anbieter Sendungen per Nachnahme an beliebige Personen, in der Hoffnung, dass diese den Nachnahmebetrag bezahlen“, warnt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Empfänger würden häufig denken, das hätte ihre Richtigkeit oder der Partner hätte etwas bestellt. Dazu kommt, dass das Paket oft nicht vor Bezahlung geöffnet werden darf. Deswegen gilt: Vorsicht, wenn nichts bestellt wurde.

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Nichts bestellt? Dann Vorsicht vor der Annahme von Paketen mit Zahlung. (Symbolbild) © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Opfer der Betrugsmasche hätten laut Stiftung Warentest Schwierigkeiten, ihr Geld wiederzubekommen. Der Versanddienstleister erstattet das Geld nämlich nicht. „Opfer müssen sich an den Absender wenden“, heißt es. Die sind in den meisten Fällen schon über alle Berge.

Polizei warnt: Thüringer bekam Kaffee statt ein Handy zugeschickt

Auch die Polizei warnt vor der Betrugsmasche. Ein 29-jähriger Thüringer hätte sich auf einem Kleinanzeigen-Portal ein Handy gekauft – doch statt des Mobiltelefons fand er in der Sendung nur ein Päckchen Kaffee vor, teilte die Meininger Polizei am 31. Dezember mit. Zur Bezahlung sei „Nachnahme“ vereinbart worden – mit dem Preis von 510 Euro. Die Polizei rief die Menschen auf, bei Geschäften über Online-Kleinanzeigenportale besonders vorsichtig zu sein.

Vorteile: Schnellere Sendung durch Nachnahme

Trotzdem kann die Zahlungsoption auch Vorteile haben. Statt auf den Zahlungseingang zu warten, können Verkäufer ihre Ware sofort versenden. Zudem versichert die „Nachnahme“, dass die Sendung beim richtigen Empfänger ankommt. So verirren sich weniger Pakete. (dpa/hk)

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