Nach Vergleich: Geld zurück für Strom- und Gaskunden – wer jetzt handeln muss

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Der Verbraucherzentrale-Bundesverband einigt sich außergerichtlich mit Energieanbietern. Kunden profitieren davon – worum es genau geht und was zu tun ist.

Einigungen gab es mit den Anbietern Primastrom, Voxenergie und Nowenergie (Tochtergesellschaften der Primaholding GmbH) – diese sorgten mit eigenmächtigen Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen oder unzureichenden Informationen zum Widerrufsrecht für Ärger bei Kunden, informiert der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzvb). Der Vergleich macht deutlich: Verbraucher können sich „erhebliche Beträge zurückholen“ oder Verträge schneller beenden.

Vergleich mit Energieanbietern: Das sind die Ergebnisse

Ein Heizungsregler und Geld.
Einige Kunden von Energieanbietern könnten Geld zurückerhalten. Verbraucherschützer einigten sich mit dem Unternehmen. Was man beachten muss. © Matthias Stolt/Imago

Durch den Vergleich, den vzbv erzielen konnte, können Kunden auch rückwirkend günstigere Tarife erlangen, wenn Widerrufe abgelehnt wurden. Sofern noch nicht geschehen, können bestimmte Verträge auch noch widerrufen werden, so Vzbv.de. Ebenso können sie schneller aus Verträgen aussteigen – teilweise wurden Kündigungen erst mit einem Vertragsende im Jahr 2027 bestätigt. Der Vergleich sorgt dafür, dass Kunden grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus den Verträgen entlassen werden.

Angebliche Preissenkungen, mit denen die Anbieter nach eigenmächtigen Erhöhungen auf die Kunden zugekommen sind, lagen deutlich über dem Marktdurchschnitt. Durch den Vergleich wird eine Obergrenze festgelegt, „zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen“, informiert Vzbv.de. Je nach Situation könnten sich dadurch Preise halbieren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht von einer Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe ab.

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Nach Vergleich: Was müssen Verbraucher tun, um zu profitieren?

Um von der Einigung zu profitieren, müssen Betroffene aktiv werden. Es genügt nicht, auf automatische Anpassungen zu warten. Kunden sollten sich direkt an ihre Energieanbieter wenden und sich ausdrücklich auf die getroffene Vereinbarung zwischen dem vzbv und der Primaholding-Gruppe berufen. Hierfür sollten Sie eine E-Mail an den Kundenservice senden. Dies gilt auch, wenn Sie bereits gekündigt oder die neuen Vertragsbedingungen widerrufen haben. Die Frist dafür ist der 31. Dezember 2024.

„Primastrom, voxenergie und nowenergy halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert“, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Zustimmung zum Vergleich wurde demnach nur erteilt, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Rückblick: Anfang 2024 gab es bereits einen Vergleich

Mit den Primaholding-Töchtern primastrom und voxenergie gab es bereits Anfang 2024 einen Vergleich, der zu Entlastungen für Kunden führte. Nach dem Vergleich wurden die Musterfeststellungsklagen von vzbv zurückgezogen. Mit der neuen Einigung erweitert sich mit nowenergy-Kunden der Kreis der Verbraucher, die profitieren. (Mit Material der dpa)

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