2013 für tot erklärt: Mann taucht nach 17 Jahren plötzlich in Zelt in Nationalpark auf

Anfang November stießen Ranger des Pirin-Nationalparks im Südwesten Bulgariens bei einem Kontrollgang auf ein Zelt, das außerhalb der zugelassenen Bereiche aufgestellt war. Darin entdeckten sie einen Mann ohne Papiere, der sich nicht ausweisen konnte und aggressiv auf die Kontrolle reagierte, wie die türkische Tageszeitung "Turkiye Today" berichtet. 

Die Ranger riefen die Polizei. Es stellte sich heraus, dass der Mann, der als Einsiedler in dem Zelt im Nationalpark lebte, seit 2008 als vermisst galt. 

Vermisster Mann taucht nach 17 Jahren auf: "Für die Person wurde 2013 eine Sterbeurkunde ausgestellt" 

"Nach Überprüfungen fand die Polizei heraus, dass die Person für tot erklärt und 2013 eine Sterbeurkunde ausgestellt worden war", erklärte der Direktor des Parks laut "Turkiye Today". 

Es wurde eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, wie der Mann aus Bulgarien 17 Jahre lang unbemerkt und unauffindbar bleiben konnte. Ihm droht eine Geldstrafe wegen illegalen Campings, seine Identität muss noch offiziell festgestellt werden. 

In Deutschland gilt das Verschollenheitsgesetz

In Deutschland wird jemand für tot erklärt, wenn er verschollen ist und bestimmte gesetzliche Fristen abgelaufen sind, wie im Verschollenheitsgesetz (VerschG) festgelegt. Die Fristen variieren: Zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das letzte Lebenszeichen gab, ist die allgemeine Frist. Verkürzte Fristen gelten bei Lebensgefahr (ein Jahr), Schiffbruch (sechs Monate) oder Flugzeugabsturz (drei Monate)

  • Reguläre Verschollenheit: Zehn Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der letzte Nachrichten über die Person vorliegen.
  • Sonderregel für junge Menschen: Personen dürfen erst für tot erklärt werden, nachdem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sonderregel für ältere Menschen: Für Personen, die zum Zeitpunkt der Todeserklärung das 80. Lebensjahr vollendet hätten, verkürzt sich die Frist auf fünf Jahre