Pferd „Lotus“ stirbt nach Narkose: Keine Strafe für Tierklinik

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Das Urteil ist ergangen (Symbolbild). © David-Wolfgang Ebener

Das Landgericht München I hat die Klage eines Tübinger Ärzte-Ehepaars gegen eine Tierklinik im nördlichen Landkreis München abgewiesen.

Landkreis – Ein Ehepaar, beides Human-Mediziner hatten ihren Wallach namens Lotus in einer Tierklinik im nördlichen Landkreis München behandeln lassen. Für eine MRT-Untersuchung musste er allerdings narkotisiert werden. Das hatte fatale Folgen. Denn anschließend kam das Tier nicht mehr hoch und musste eingeschläfert werden (wir berichteten). 20 000 Euro forderten die Kläger nun von der Tierklinik.

Untersuchungsauftrag war für Klinik eindeutig

„Lotus“ hatte schon seit Monaten gelahmt. Herkömmliche Behandlungsmethoden fruchteten nicht. Der Tierarzt des Ehepaars daheim hatte die Möglichkeit einer Fessel-Ringband-Durchtrennung angeraten. Doch dieses Vorgehen sollte zunächst abgeklärt werden. Eigentlich fühlten sich die Kläger in der Tierklinik gut aufgehoben. Schon ihr anderes Pferd „Clever“ war hier erfolgreich untersucht worden. Doch der 44-jährige Ehemann, ein Unfallchirurg, lastete der Klinik im Fall von „Lotus“ an, dass er vor der klinischen Untersuchung nicht mehr angerufen worden war. Doch für die Tierärzte stand eigentlich fest, dass die Diagnose des heimischen Tierarzt abgeklärt werden sollte und der Untersuchungsauftrag eindeutig war.

Überdurchschnittlich viel Narkose-Mittel

„Lotus“ brauchte überdurchschnittlich viel Narkose-Mittel. Das wurde gleich nach dem MRT in der Klinik thematisiert. Zunächst war das Tier nach dem Aufwachen gut aufgestanden. Doch schon bald darauf legte sich das Pferd wieder hin. Danach gab es leider kein Auf mehr. Eine Urteilsbegründung des Gerichts liegt noch nicht vor.

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