Mit knapp 180 km/h: Mercedes-Drängler jagt ziviles Polizeifahrzeug auf der Autobahn
Bei hohem Tempo drängelte ein Mercedes-Fahrer auf der Autobahn. Was er nicht ahnte: Das Auto vor ihm war ein Videowagen der Polizei.
In der Regel ist es die Polizei, die Raser jagt. Doch auf der A20 nahe Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern war die Situation nun einmal gänzlich anders: Ein ziviles Polizeifahrzeug war mit knapp 180 km/h auf der linken Autobahnspur unterwegs, als sich ein Mercedes „rasant“ im Rückspiegel näherte. Der 60-jährige Fahrer des Mercedes war sich jedoch ganz offensichtlich nicht bewusst, dass er einem Videowagen der Polizei folgte – sonst hätte er vermutlich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht so drastisch unterschritten.
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Nur 13 Meter Abstand – bei einem Tempo von mehr als 170 km/h
Laut Polizeiangaben betrug der Abstand des Mercedes-Fahrers auf das Fahrzeug der Beamten einer Messstrecke von mehr als 300 Metern nur knapp über 13 Meter. Gemäß der Faustregel „halber Tacho“ hätte der Abstand bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h jedoch mindestens 85 Meter betragen müssen. Die Beamten wiesen darauf hin, dass allein der Reaktionsweg 50 Meter betragen würde, bevor der Fuß die Bremse erreicht.

Mercedes-Fahrer teilt Beamten kuriose Ansicht zur linken Autobahn-Spur mit
Als der Polizeiwagen auf die rechte Spur wechselte, zog der Mercedes vorbei und beschleunigte auf bis zu 250 km/h. Letztendlich gelang es den Beamten aber, den Raser in einer Nothaltebucht zu stoppen. Bei der anschließenden Kontrolle offenbarte der 60-Jährige seine ungewöhnliche Interpretation der Autobahnregeln: Er war offenbar der Ansicht, dass die linke Fahrspur auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Fahrzeuge bestimmt sei, die mindestens 200 km/h fahren. Die Polizei stellte klar, dass eine solche Einstellung im öffentlichen Straßenverkehr fehl am Platz sei.
Was dem Mercedes-Drängler nun droht
Der Mercedes-Fahrer muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 320 Euro rechnen, zudem ist laut Polizei ein Fahrverbot von zwei Monaten wahrscheinlich. Tatsächlich könnte der Raser damit noch glimpflich davonkommen – denn besonders aggressives Drängeln, etwa in Kombination mit der Lichthupe, kann unter Umständen als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden, was eine Straftat mit entsprechend hohen Strafen darstellt. Das Gleiche gilt für illegale Autorennen, an denen nicht unbedingt zwei Teilnehmer beteiligt sein müssen.