Landsberg: Landratsamts-Neubau-Stopp soll nochmal in den Kreistag
Am 31. Oktober hat die Bürgerinitiative „LRA Neubau stoppen“ über 10.000 Unterschriften im Landratsamt übergeben. Noch im November muss der Kreistag entscheiden, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist. Zum weiteren Vorgehen stellen jetzt die Kreistagsfraktionen von ÖDP/Die PARTEI, SPD und Bündnis90/die Grünen einen Antrag.
Landkreis Landsberg - Noch im Juli habe es zu einem Antrag der Bayernpartei „auf die sofortige Einstellung aller weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Landratsamtes verbunden mit einer konkreten Neubefassung und Neuausschreibung eines Planungswettbewerbes“ widersprüchliche Entscheidungen gegeben, informieren die Antragssteller in einer Pressemitteilung. Die Fakten, auf deren Basis sich daraufhin die Bürgerinitiative „LRA Neubau stoppen“ gegründet haben, hätten sich inzwischen jedoch geändert. Die Antragssteller sprechen von einer „vollkommen neue Situation“ – die der Anlass für ihren Antrag ist: eine erneute Befassung des Kreistages mit dem Thema Neubau des Landratsamtes am Penzinger Feld.
Landratsamts-Neubau-Stopp nochmal in den Kreistag: Klarer Wille der Bürger
Der zu übernehmende Antrag lautet wie folgt: „Der Kreistag beschließt sämtliche Planungen für den geplanten Erweiterungs- bzw. Neubau des Landratsamtes auf dem Penzinger Feld zu stoppen. Die Planungen des ‚Lechkiesels‘ gemäß den Plänen der Bietergemeinschaft Hascher Jehle Design GmbH, Berlin gemeinsam mit Gänßle + Hehr Landschaftsarchitekten wird umgehend eingestellt und nicht weiterverfolgt.“
Als Begründung nennen die Antragssteller die große Resonanz des Bürgerbegehrens, ein „klarer Wille der Bürgerinnen und Bürger“, dem der Kreistag folgen solle, indem er mit dem Antrag das Ziel des Bürgerbegehrens übernimmt.
Bisher gebe es laut Auskunft des Landratsamtes keine Gründe für eine Unrechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens. Werde es im November vom Kreistaganerkannt, müsse innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. „Dieser entspricht im Ablauf, in Bezug auf Kosten und Aufwand einer normalen Wahl im Landkreis.“ Das werde verhindert, wenn der Kreistag den Antrag annehme. Damit vermeide man zusätzliche Kosten vermieden und entlaste die Verwaltung.
Die Antragssteller verweisen nochmals auf ihre Argumente gegen den Bau: Baukosten von aktuell rund 120 Millionen Euro, fehlende Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Kreisumlage durch die zur Finanzierung notwendigen Kredite sowie eine fehlende Berücksichtigung von weniger Personal durch Digitalisierung und moderne Arbeitsmöglichkeiten.
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