Keine Brummis mehr zwischen den Autobahnausfahrten Freising-Süd und Garching-Nord! Das fordert MdB Leon Eckert. Der Appell geht in Richtung Verkehrsministerium.
Dietersheim/Mintraching – Die Menschen in Dietersheim und Mintraching haben ein Problem. Und das heißt: Lkw-Verkehr auf der Staatsstraße 2350 (ehemalige B11).
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Zuletzt bei der Bürgerversammlung in Dietersheim wurden Stimmen laut, die sich über die Nachteile des starken Verkehrsaufkommens durch Luft- und Straßenverkehr in der Region beschwerten, dabei besonders die Belastungen durch die Lkw auf der St 2350 anprangerten. Bundestagsabgeordneter Leon Eckert (Grüne) hat diese Beschwerden vernommen und sich nun in einem offenen Brief an Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) und Landrat Helmut Petz (FW) gewandt. Seine Forderung: die St 2350 zwischen den Autobahnabfahrten Garching-Nord und Freising-Süd für den Schwerlastverkehr sperren.
Immer wieder nutzen Lkw die Ortsdurchfahrten als Alternative zur parallel verlaufenden A9
Durch die Staatsstraße 2350 seien die Einwohner der Ortsteile Dietersheim und Mintraching besonders stark betroffen, denn zahlreiche Lkw nutzten die Ortsdurchfahrten als Alternative zur parallel verlaufenden Autobahn A9, weiß Eckert – besonders bei Staus. Dabei bestehe nicht nur, was den Gesundheitsschutz der Anwohner betrifft, „dringender Handlungsbedarf“, sondern auch im Hinblick auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger und Schüler.
Besonders gefährlich sei die Situation in Dietersheim. Dort hätten sich, so sagt der Echinger Bundestagsabgeordnete, bereits schwere Unfälle ereignet, bei denen Lkw von der Fahrbahn abkamen und mit Gebäuden kollidierten.
Staatliches Bauamt und Landratsamt können eine solche Sperrung anordnen
Abhilfe schaffen würde die Sperrung der St 2350 zwischen den Autobahnabfahrten Garching-Nord und Freising-Süd für den Schwerlastverkehr. Das Straßenverkehrsrecht, so führt Eckert in seinem Brief aus, erlaube den Straßenverkehrsbehörden solche Begrenzungen unter anderem zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit – und das sogar auf Bundesstraßen. Auf einer Staatsstraße wie der St 2350 könne eine solche Sperrung durch das Staatliche Bauamt zusammen mit dem Landratsamt angeordnet werden, beschreibt Eckert die rechtliche Situation. Gestützt werde dies durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das von 2017 stammt.
Und Eckert führt auch ein Beispiel dafür an, dass solch eine Regelung erfolgreich angewendet wurde: Im Landkreis Miesbach bestehe eine ähnliche Regelung, wo im Tegernseer Tal Schwerlastverkehr ab 7,5 Tonnen nur zwischen 6 und 22 Uhr fahren darf – und auch dann nur, wenn er als Lieferverkehr ins Tal müsse, nicht aber, um Staus auf der Autobahn auszuweichen. Eckert bittet also Bernreiter und Petz „eindringlich“, diese Möglichkeiten auch entlang der St 2350 zu nutzen, und lädt den Verkehrsminister zu einem Vor-Ort-Termin ein.