Silvester-Mord in München: Angeklagter (70) trotz Zweifel freigesprochen

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Im Prozess um einen Mord in München vor 45 Jahren wurde der Angeklagte (70) nun freigesprochen. Obwohl das Gericht Zweifel an seiner Unschuld hat.

München - Im Prozess um einen Mord an einem Münchner Rentner vor 45 Jahren ist der angeklagte 70-Jährige am Mittwoch (24. April) freigesprochen worden. Der Rentner war 1979 mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden worden. Der Freispruch kam trotz erheblicher Zweifel an der Unschuld des Angeklagten: Nach Auffassung des Landgerichts München I spreche „die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeklagte der Täter war“, allerdings seien letzte Zweifel geblieben, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Das Gericht könne außerdem nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass ein Mordmerkmal vorliege. Jeder andere Tatvorwurf als Mord – auch Totschlag – wäre verjährt.

Der 70-jährige Brite ist vor Gericht freigesprochen worden (Archivbild).
Der 70-jährige Brite ist vor Gericht freigesprochen worden (Archivbild). © Niklas Treppner/dpa

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Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Montag (22. April) lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Brite den Rentner kurz vor Silvester 1978 heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat ermordete. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte für einen Freispruch.

Der Fall war als „Silvester-Mord“ bekannt geworden. In der Altfallbearbeitung wurden die Akten des sogenannten Cold Cases Jahrzehnte nach dem Mord wieder geöffnet. Ein europaweiter Abgleich von Fingerabdrücken, die Ermittler am Tatort sichergestellt hatten, führte Ende 2021 zu dem mutmaßlichen Täter aus England. Der in seinem Heimatland lebende Angeklagte wurde im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.

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