„Da wär ich tot, glaub ich“

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Mit 2,81 Promille und 65 km/H schnell fuhr eine Frau durch Dachau: Nun kam sie vor Gericht, auch wegen Widerstands gegen die Polizisten. © David-Wolfgang Ebener

Eine Frau fuhr mit 2,81 Promille Auto. Bei einer Kontrolle wurde sie gegenüber der Polizei renitent. Nun wurde verurteilt – zu einer Bewährungsstrafe.

Dachau – Für die vier Polizisten, die in dieser Sommernacht Anfang August vergangenen Jahres Dienst hatten, war es zu Beginn eine Routinenachtschicht. Das änderte sich, als sie gegen halb 1 Uhr eine Dachauerin kontrollierten. Die Frau war innerorts mit Tempo 65 unterwegs, die Beamten winkten sie raus. Schnell fiel den Polizisten auf: Die Frau riecht nach Alkohol, lallt, und schwankt beim Gehen. Als die Beamten einen Alkoholtest machen wollten, eskalierte die Situation. Die Frau beleidigte sie massiv.

In der Gerichtsverhandlung räumte die heute 37-Jährige fast alle Vorwürfe ein, besser gesagt: Ihr Verteidiger gab für sie eine Erklärung ab. Betrunken gefahren: ja. Ohne Führerschein: ja. Die Beleidigungen: ja. Aber die Dachauerin musste sich auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Und dazu betonte der Verteidiger: „Widerstand hat sie keinen geleistet!“

Das sahen die Polizisten anders, die in der Verhandlung nacheinander aussagten. Die Beamtin, die von der Angeklagten in jener Nacht mit unflätigsten Schimpfwörtern bedacht wurde, beschrieb es so: Die Frau hatte „einfach keinen Bock auf unsere Maßnahmen. Sie hat uns mehrmals erklärt, dass wir da gar kein Recht dazu hätten“. Als die Frau dann zu Fuß nach Hause gehen wollte, hielt die Polizistin sie fest, die Frau riss sich los. Dann packte die Dachauerin die Polizistin am Arm und „fuchtelte wild mit dem Finger vor meinem Gesicht rum“.

Angeklagte musste an Alkohol gewöhnt sein

Da sich die Frau weigerte, einen Atemalkoholtest zu machen, ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Da sie sich auch dieser Maßnahme verweigerte, legten ihr die Polizisten Handfesseln an, aus denen sie sich herauszuwinden versuchte. Dies reicht laut Richter Stefan Lorenz schon, um den Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zu erfüllen. „Schon sich wegdrehen, sich losreißen, genügt hier.“

Wie das Ergebnis der Blutentnahme zeigte, war die Frau an jenem Abend mit einem Promillewert von 2,81 unterwegs. Was alle im Verhandlungssaal wunderte, war die Tatsache, dass die Dachauerin damit „noch relativ normal war“, wie es die Polizistin nannte. Heißt: Sie fuhr keine Schlagenlinien, konnte den Verbandskasten und das Warndreieck vorzeigen, stolperte nicht, fiel nicht hin. Auch Richter Lorenz zeigte sich verwundert. „2,81 – da wäre ich tot, glaub‘ ich. Das würde ich nicht schaffen.“ Auch die Staatsanwältin sagte: „Man muss davon ausgehen, dass sie Alkohol gewöhnt ist.“ Zumindest hatte die Angeklagte ihren Führerschein bereits 2022 verloren, nachdem sie schon damals betrunken gefahren war. Der Promillewert damals: 2,47.

Die Widerstandshandlungen der Frau waren im „unteren Bereich“, wie es eine Polizistin nannte. Die Angeklagte entschuldigte sich außerdem bei allen Beamten. Der Richter zeigte sich daher milde und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. Wegen ihres Trinkverhaltens sollte sich die Dame dringend „beraten lassen“.

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