Markt Schwaben: Neue Parkgebührenverordnung
Markt Schwaben – Die Verwaltung wurde in der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung im September 2023 mit der Überarbeitung der zulässigen Parkdauer in Markt Schwaben beauftragt. Eine Auswertung der Parkscheinautomaten in der Ortsmitte hat ergeben, dass die durchschnittliche Parkdauer im letzten Jahr bei 50 Minuten lag. Ebenfalls wurde damals festgelegt, dass auch die Parkplätze am Rathaus/Maibaum sowie im Schloßgraben kostenpflichtig werden sollen. Die Parkscheinautomaten wurden inzwischen bestellt und werden voraussichtlich September/Oktober aufgestellt.
In der letzten Marktgemeinderatsitzung wurde die neue Parkgebührenverordnung vorgestellt und einstimmig angenommen. Darin werden die bisherigen Parkregelungen für die Ortsmitte (mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden und einer Parkscheinpflicht auch am Samstag von 8 bis 14 Uhr) unverändert übernommen. Diese sind Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr. Dabei sind die ersten zehn Minuten mit Parkschein gebührenfrei. Sonst gilt: bis 60 Minuten 0,50 Euro; bis 90 Minuten 1 Euro und bis 120 Minuten 1,50 Euro.
Am Rathaus hat sich das Gremium für eine Parkscheinpflicht von Montag bis Freitag ausgesprochen. Die Gebührenstaffelung wird entsprechend übernommen – allerdings soll auf diesen Parkflächen eine Höchstparkdauer von bis zu vier Stunden möglich sein. Die Gebührenstaffelung setzt eine Gebühr für die Höchstparkdauer entsprechend auf 3,50 Euro fest (für die erste Stunde 0,50 Euro, jede weitere halbe Stunde weitere 0,50 Euro).
Ebenfalls wurde in der Marktgemeinderatsitzung die Aufstellung eines Parkscheinautomaten am Wohnmobilstellplatz im Sportpark beschlossen. Der Automat ist bestellt – die Stromsäulen sind inzwischen eingetroffen und können in Kürze vor Ort installiert werden. Eine rechtliche Vorgabe über die Höhe der Parkgebühren existiert nicht, doch hat die Verwaltung einen Tagessatz von zehn Euro vorschlagen. Dabei gilt das gelöste Ticket für 24 Stunden ab Geldeinwurf (auch Handyparken möglich). Die Müllentsorgung in den vorhandenen Mülltonnen ist inkludiert. Der Strom wird extra an der Versorgungssäule gezahlt.
fu