220,32 Euro im Jahr - Sie wollen die GEZ-Gebühr nicht zahlen? Dafür können Sie ins Gefängnis gehen

Nach dem Gesetz ist der Rundfunkbeitrag immer für drei Monate zu zahlen, und zwar in der Mitte des Dreimonatszeitraums. Für die ersten drei Monate im Jahr 2024 ist der Beitrag von 55,08 Euro dementsprechend am 15. Februar 2024 fällig gewesen. Innerhalb von vier Wochen muss das Geld auf dem Konto des Beitragsservices sein, also bis zum 14. März.

Werden bis dahin die Gebühren nicht beglichen, kommen mindestens acht Euro Säumniszuschlag dazu, oder ein Prozent der noch ausstehenden Beitragsschuld. Das ist übrigens deutlich mehr als das, was private Unternehmen an Mahngebühren verlangen dürfen.

Statt einer Erinnerung sendet der Beitragsservice sofort einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Wurde darin der Beitrag zu Unrecht festgesetzt, weil Sie von den Gebühren befreit sind oder für den Haushalt bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Dann kommen Mahngebühren …

Wird weder gezahlt noch widersprochen, verschickt der Beitragsservice eine letzte Mahnung. Zum Säumniszuschlag kommen dann noch Mahngebühren hinzu. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen in den einzelnen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen fallen für den rückständigen Dreimonatsbeitrag nochmal Mahngebühren von 6,06 Euro an, in Rheinland-Pfalz sind es fünf Euro und in Baden-Württemberg vier Euro.

… und dann der Gerichtsvollzieher

Wird auch die Mahnung ignoriert, dient der Bescheid als Grundlage dafür, den rückständigen Gesamtbetrag von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen. Das löst weitere Kosten aus. Wer aufgefordert wird, eine Vermögensauskunft abzugeben, sollte kooperieren. Ansonsten kann sogar Haft drohen. Der Ärger wegen des Rundfunkbeitrags kann zudem einen Negativeintrag bei der Schufa auslösen.

Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen. Wer wenig Geld hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wie es der Ratgeber von Finanztip empfiehlt: Studierende, die Bafög bekommen oder Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehen. Auch für eine Zweitwohnung muss man nicht doppelt zahlen.

Ob der Rundfunkbeitrag ab 2025 teurer wird, ist noch unklar. Nach einer vorläufigen Empfehlung der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll der monatliche Beitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen.