Landratsamt prüft Fällung am Tegernsee - „Baum war eine Augenweide“

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Die alte Weide, die als Solitärbaum den Anblick am See prägte, kurz vor ihrer Fällung. © Privat

Wenn Bäume gefällt werden, schauen manche Talbewohner etwas genauer hin. Handelt es sich um landschaftsprägende Einzelbäume, dann ist der Ärger groß.

Rottach-Egern – So ein Fall hat sich jetzt in Tegernsee-Süd auf einem Seegrundstück an der Schwaighofstraße zugetragen. Nachbarn wurden dieser Tage vom Geräusch einer Motorsäge aus dem Schlaf gerissen und wollten ihren Augen nicht trauen: Eine wohl rund 80 Jahre alte Weide, als Solitärbaum am Ufer stehend, liebgewonnener Anblick zu allen Jahreszeiten und Nistplatz für viele Vögel, wurde umgesägt. „Das ist doch ein Wahnsinn“, findet Angela Brogsitter-Finck, die als Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) über die Aktion informiert wurde.

„Der Baum war eine Augenweide“, sagt Brogsitter-Finck und erinnerte sich gleich an eine Beschreibung in dem Buch „Tegernseer Tal, Naturkundliche Wanderungen“, in dem der Gmunder Vogelexperte Wolfgang Hiller den Baum sogar beschrieb. „Die Weide beherrschte den Lebensraum am Ufer“, sagt Hiller. „Zwergtaucher, Reiher, Stockenten und Blesshühner hielten sich in großer Zahl unter dem Schutz des Baumes auf.“

Schlösser- und Seenverwaltung prüft Eigentumsverhältnisse

Nicht nur die SGT-Vorsitzende wandte sich mit ihren Fragen zu der Fällung an entsprechende Behörden. Sogar am Rande der jüngsten Stadtratssitzung erkundigte sich Barbara Staudacher (Grüne) bei Bürgermeister Johannes Hagn (CSU), ob es denn für die Fällung eine Genehmigung gegeben habe. Hagn berichtete, dass er den Fall bereits an das Landratsamt Miesbach weitergereicht habe. Er habe aber gehört, dass der Baum wohl krank gewesen sei.

Hier liegt die Weide bereits auf dem Grundstück. Das Landratsamt prüft nun den Fall.
Hier liegt die Weide bereits auf dem Grundstück. Das Landratsamt prüft nun den Fall. © Privat

Das Landratsamt, und dort die Naturschutzbehörde, bestätigt nun, über die Fällung informiert worden zu sein. „Aktuell prüft die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, ob sich der Baum auf ihrem Grund oder auf Privatgrund befand“, teilt Pressesprecherin Sophie Stadler mit. Sie betont: „Die Fällung eines landschaftsprägenden Einzelbaums ist im einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebiet ,Tegernsee und Umgebung‘ verboten.“ Bei einem Verstoß sei dies mit einem Bußgeld belegt. Zudem widerspreche eine Beseitigung von orts- und landschaftsprägenden Bäumen der Gestaltungssatzung der Stadt Tegernsee. Das Prüfverfahren sei anhängig. Ob und wieviel Bußgeld eventuell fällig wird, könne vor Abschluss dieses Verfahrens nicht gesagt werden.

Künftig wachsen hier Häuser in die Höhe

Für Einwohner Tegernsees, die an den Anblick des Baumes gewohnt waren, ein schwacher Trost. Sie müssen sich vielmehr an den Anblick zweier großer Häuser gewöhnen, die schon bald auf dem Grundstück an der Schwaighofstraße in die Höhe wachsen werden. gr

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