Zu gefährlich - Berliner Ordnungsamt nimmt hunderte Wahlplakate ab: „Erschreckend sorglos“

Auch in der Hauptstadt ist der Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 in vollem Gange. Dass dabei nicht immer fair gestritten wird, ist bekannt. Doch den Brandschutz haben wohl die wenigsten auf dem Zettel, wenn es um Regelverstöße im Wettstreit der Parteien geht.

Allein im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf musste das Ordnungsamt in den letzten Wochen 450 Plakate von Gaslaternen entfernen. Wahlwerbung an Gaslaternen ist aufgrund von Brandschutzvorschriften nicht gestattet.

Bis zu 9000 Euro Strafe für Brandschutz-Sünder

Die „B.Z.“ hat beim zuständigen Bezirksstadtrat Arne Herz nachgefragt. Dieser gab an, den Parteien sei die Regelung bewusst. Es bestehe die reelle Gefahr, dass die zusätzliche Windangriffsfläche der Wahlplakate die Verbindung der Laterne mit den Gasrohren lockern könnte.

Dennoch ignorierten viele Parteien die Vorschrift laut dem Bericht. Anwohner Robert R. findet es „erschreckend [sic] wie sorglos die Parteien mit den Brandschutzbestimmungen umgehen“. Laut Ordnungsamt könnten die Verstöße ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn bis 20 Euro nach sich ziehen. Bei 450 Verstößen allein in einem Bezirk kann der finanzielle Schaden immens werden.

Plötzlich erhalten minderjährige Bayern Wahlbenachrichtigung

Die Posse um die abgehängten Wahlplakate in Berlin ist nicht die einzige kuriose Entwicklung im Wahlkampf zur Bundestagswahl. Eine Gemeinde in Bayern musste kürzlich 8000 Wahlbenachrichtigungen nach einem technischen Fehler im Wählerverzeichnis neu versenden.

Wie der „Merkur“ berichtet, meldete ein Jugendlicher aus Grafingen den Fehler beim Wahlamt. Dieses stellte bei der Prüfung einen Fehler fest und musste deshalb alle Bescheide erneut versenden. Hintergrund sei, dass einige 17-Jährige in der Gemeinde bis zum ursprünglich geplanten Wahltermin im September die Volljährigkeit erreicht hätten, am 23. Februar aber noch minderjährig sind.