Betrüger ergaunern 45.000 Euro mit angeblich krankem Neffen

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Eine 94-jährige Frau ist Opfer eines Schockanrufs geworden (Symbolbild). © Sebastian Gollnow/dpa

Eine 94-Jährige fiel auf einen Schockanruf herein. Die Täter gaben sich als Krankenhauspersonal aus und forderten Geld für eine Operation.

Mit einem sogenannten Schockanruf haben Betrüger in Karlsfeld eine 94-jährige Rentnerin um 45 000 Euro gebracht. Das teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Donnerstag ihrem Pressebericht mit. Am Mittwoch erhielt die Frau nach Angaben der Polizei am späten Nachmittag einen Anruf einer unbekannten Täterin. Diese habe sich als Krankenhausmitarbeiterin ausgegeben und der Seniorin geschildert, ihr Neffe sei mit einer lebensbedrohlichen schweren Erkrankung in ein Krankenhaus eingeliefert worden und benötige zur Rettung seines Lebens eine Operation. Für den Eingriff sei eine Zahlung von knapp 100 000 Euro nötig.

Die Rentnerin stellte die geforderte Zahlung in Aussicht. Daraufhin erschien ein unbekannter Mann an ihrer Wohnanschrift, der sich als weiterer Mitarbeiter des Krankenhauses ausgab. Er nahm einen Bargeldbetrag von 45 000 Euro entgegen und verschwand anschließend unerkannt.

Die Geschädigte blieb nach Polizeiangaben noch etwa eine Stunde mit der angeblichen Krankenhausmitarbeiterin am Telefon. Erst nachdem diese das Gespräch beendet hatte, kamen der Seniorin Zweifel und sie verständigte die Polizei. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Die Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Kriminalpolizei warnt in diesem Zusammenhang vor der Betrugsmasche Schockanruf. Bürger sollen Telefonate beenden, wenn sie nicht sicher sind, wer anruft und sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Die Polizei weist darauf hin, dass sie niemals unter der Notrufnummer 110 anruft; dies machten nur Betrüger. Wer unsicher ist, solle selbst die 110 wählen, jedoch nicht die Rückruftaste benutzen.

Zudem rät die Polizei, angeblich betroffene Angehörige immer unter der bekannten Nummer zurückzurufen, am Telefon nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse zu sprechen und niemals Geld an unbekannte Personen zu übergeben. Im Zweifel sollten Betroffene eine Vertrauensperson hinzuziehen oder über den Notruf 110 die Polizei verständigen. Die echte Polizei fordere niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände, um Ermittlungen durchzuführen.

Die Kriminalpolizei empfiehlt außerdem, mit Angehörigen über das Phänomen Schockanruf und ähnliche Betrugsformen, etwa über Messengerdienste, zu sprechen und sie vor dem Vorgehen der Täter zu warnen. Weitere Informationen bietet die Präventionskampagne „LEG AUF!“ im Internet.

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