Wohnung wird zu Feriendomizil: „Absolute Fehlentwicklung“
Im neuen Wohn- und Geschäftshaus am Lindenplatz in Bad Wiessee soll erneut eine Wohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Rechtlich möglich, doch die Mitglieder des Bauausschusses sind nicht begeistert.
Bad Wiessee – Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung: So ein Antrag für das neue Wohn- und Geschäftshaus am Wiesseer Lindenplatz lag den Mitgliedern des Bauausschusses nicht zum ersten Mal vor, als sie sich jetzt mit dem Thema befassen mussten. Konkret ging es um eine Wohnung im ersten Obergeschoss, die der Eigentümer gerne mit wechselnder Gästebelegung nutzen möchte, anstelle einer festen Vermietung.
Haus am Lindenplatz: Umwidmung einer Wohnung in Ferienwohnung rechtlich zulässig
Bauamtsleiter Anton Bammer legte dar, wie es sich mit den baurechtlichen Rahmenbedingungen verhält. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindenplatz 9“, es handle sich um ein Mischgebiet. „Und in rechtlicher Hinsicht ist in einem Mischgebiet eine Nutzung als Ferienwohnung, sprich Beherbergungsgewerbe, regulär zulässig“, erklärte Bammer. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stünden dem Antrag also nicht entgegen. Weil die Zulassungskriterien gegeben seien, empfahl er, dem Antrag zuzustimmen.
Allerdings wurde auch klar, dass die Gemeinde alles andere als begeistert ist mit dieser Entwicklung. „Wir können nicht anders, weil wir sonst vom Landratsamt ersetzt werden“, musste Benedikt Dörder (SPD) feststellen und wurde noch deutlicher: „Das ist eine absolute Fehlentwicklung dort.“
Nicht ohne Grund war er derart kritisch, denn seit der Fertigstellung des Hauses musste sich die Gemeinde immer wieder mit derartigen Anträgen auseinandersetzen, „zum vierten oder fünften Mal“, wie Dörder ergänzte. Etwa zuletzt im März, als es um die nachträgliche Genehmigung für die Umnutzung in eine gewerbliche Ferienwohnung ging. Schon damals blieb dem Gremium nichts anderes übrig, als den Antrag abzusegnen, wenngleich auch damals deutliche Kritik laut geworden war. „Es ist eine große Sauerei, was da läuft“, hatte es im Gremium geheißen. Was an die Adresse der Bauträger gerichtet war, die Interessenten den Kauf schmackhaft machen, indem sie die Möglichkeit einer Nutzung als Ferienwohnung ins Feld führen.
Umwidmung in Ferienwohnung: Gemeinde macht ihre Meinung im Beschluss deutlich
Im aktuellen Fall war die Mehrheit von 7:2 Stimmen bereit, bei der von der Verwaltung aus rechtlichen Gründen empfohlenen Zustimmung mitzumachen. Dennoch wurde im Beschluss erneut folgender Wortlaut festgehalten: „Das Gremium hält allerdings die Nutzungsart als Ferienwohnung hier für nicht geeignet.“ (gr)
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