Bundesweiter Spielzeug-Rückruf bei Rossmann: „Sofort außer Reichweite bringen“
Eltern aufgepasst: Die Drogeriemarktkette Rossmann ruft derzeit ein beliebtes Kinderspielzeug zurück. Es besteht Erstickungsgefahr.
Kassel – Wenn sich Produkte als gefährlich erweisen, müssen Unternehmen diese laut Verbraucherschützer umgehend aus dem Verkehr ziehen. Von Lebensmitteln bis zu Produkten des täglichen Bedarfs werden regelmäßig Rückrufe herausgegeben. Erst kürzlich wurde eine bundesweite Rückruf-Aktion von Aufbewahrungsgläsern von Aldi gestartet.
Insbesondere Eltern, die gerne Spielzeug bei Rossmann kaufen, sollten jetzt nachsehen, ob sie vom aktuellen Rückruf der Drogeriemarktkette betroffen sind. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung informiert, ruft es das Produkt „IDEENWELT Lernbuch“ mit der Artikelnummer EAN 4068134054623 zurück. Grund für die Maßnahme ist die Gefahr durch verschluckbare Kleinteile.

Rossmann startet Spielzeug-Rückruf für Eigenmarke – „Es besteht Erstickungsgefahr“
„Das Lernbuch enthält ablösbare Kleinteile. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kleinkinder diese in den Mund nehmen. Es besteht Erstickungsgefahr“, warnt Rossmann seine Kunden. Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, werden gebeten, diesen „außer Reichweite ihrer Kinder zu bringen und nicht weiter zu verwenden“.
Kinder, vor allem Säuglinge und Kleinkinder, nehmen alles in den Mund, was sie in die Hände bekommen. Werden größere und/oder spitze Gegenstände verschluckt, können sich diese „schnell in den Atemwegen festsetzen, die Schleimhäute reizen und zu einem Verschluss der Atemwege führen. Dann besteht für das Kind akute Erstickungsgefahr“, so der Berufsverband Kinder- und Jugendärzte e. V. Auch kleine Gegenstände können eingeatmet werden und in die Bronchien oder tief in die Lunge gelangen.
Sichere Spielzeuge: Wie müssen sie beschaffen sein?
„Um den Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, muss Spielzeug sicher sein“, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Aber was heißt das genau?
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Die Behörde nennt dazu folgende Punkte:
- Es darf die Gesundheit von Kindern nicht schädigen.
- Die allgemeinen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein.
- Jeglicher Kontakt mit dem Spielzeug (Verschlucken, Einatmen, Berührung mit der Haut, den Schleimhäuten oder den Augen) darf Kinder nicht verletzen oder vergiften.
- Es dürfen keine giftigen, krebserregenden, hormonell wirksamen oder verbotenen allergieauslösenden Stoffe bei der Herstellung verwendet werden.
- Es muss dem Alter des Kindes angepasst sein.
Neulich musste ein Pflegeprodukt wegen einer mikrobakteriellen Kontamination zurückgerufen werden. (vw)