Exquisite Lage: Haus an Asamallee wird zwangsversteigert

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Kommt unter den Hammer: dieses Wohnhaus an der Asamallee in Murnau. © Dominik Bartl

Ein Haus an der Asamallee in Murnau wird demnächst zwangsversteigert. Der Verkehrswert beträgt rund eine Million Euro. Die Bausubstanz ist eher bescheiden.

Murnau – Die Lage – exquisit. Das Zweifamilienhaus mit Garage, das demnächst im Rahmen einer Zwangsversteigerung unter den Hammer kommen soll, befindet sich an der Asamallee in Murnau. Der Verkehrswert wird auf gut eine Million Euro beziffert.

„Das findet sicherlich großes Interesse“, sagt jemand, der sich mit Immobilien auskennt. „In der Lage wird in Murnau nicht jeden Tag etwas versteigert.“

Das voll unterkellerte Objekt hat schon ein gewisses Alter. 1957 hat man es erbaut. Allerdings wurden seitdem Teile saniert, die Ölzentralheizung stammt aus dem Jahr 2013. Die Zwangsversteigerung wurde beantragt, um die Gemeinschaft aufzuheben. Die Aufteilung unter den beiden Eigentümerinnen ist nicht möglich. „Ich hänge sehr an dem Haus“, sagt Miteigentümerin Sabine Huber (Name geändert).  „Für mich ist das bitter. Ich konnte es nicht verhindern.“ Die andere Eigentümerin wollte sich nicht äußern.

Wohnfläche beträgt rund 150 Quadratmeter

Das Eckgrundstück ist 587 Quadratmeter groß und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Bausubstanz: eher bescheiden: Sie wird laut einem Gutachten aktuellen Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz bei Neubauten nicht mehr gerecht. Ein Energieausweis liegt für das Haus nicht vor. Die Immobilie umfasst je eine Wohnung im Erd- und Dachgeschoss sowie eine Doppelgarage und hat insgesamt eine Wohnfläche von rund 152 Quadratmetern.

Was die Ausstattung betrifft, ist von einem „insgesamt durchschnittlichen und somit nur noch eingeschränkt zeitgemäßen Zustand“ die Rede. Im Kellergeschoss stellte man „großflächig Anzeichen von aufsteigender Mauerfeuchte mit Putz- und Farbabplatzungen sowie Ausblühungen“ fest. Bei langanhaltenden Regenfällen beziehungsweise Starkregen dringt manchmal ein wenig Wasser in einen der Kellerräume ein. „Die Spenglerarbeiten sind überwiegend erneuerungsbedürftig“, heißt es ferner in dem Gutachten.

Ein Recht, das Gebäude vor dem Kauf zu besichtigen, gibt es übrigens nicht. „Man kauft die Katze im Sack“, sagt der erwähnte Immobilienexperte. Im Zweifel müssten sich Interessenten auf den Grundstückswert konzentrieren.

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