Fristen, Zahlen, Kosten - Aus für TV-Privileg! Mietern droht Sperre des Kabelanschlusses - was zu tun ist
Im Sommer laufen die seit den 1980er Jahren bestehenden Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern aus. Dabei wurden pro Mietshaus Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen - in der Regel zu günstigeren Konditionen. Die Mieter bezahlten diese Verträge über die Nebenkosten,die ursprünglich die Hausverwaltung oder der Eigentümer geschlossen hatte. Damit ist nun Schluss. Für Millionen Mieter heißt das, sie müssen handeln. Fortan ist der Kabelanschluss nicht mehr in der Miete inkludiert. Das Fernsehen wird zur Mietersache. Wer nicht handelt, dem droht im Ausnahmefall ein schwarzer Bildschirm und die Sperre aus dem Kabelnetz.
Bevor das passiert, werden Mieter in der Regel aber mehrmals informiert - sei es vom Vermieter oder per Aushang vom Kabelnetzbetreiber, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aber! Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, so Rolf Bosse vom Mieterverein in Hamburg.
Wer ist von der Abschaffung des TV-Privilegs betroffen?
Für Mieter ist es nicht immer leicht zu erkennen, ob sie einen Sammelvertrag nutzen. Die Verträge können schon lange vor dem Einzug des Mieters abgeschlossen worden sein. Selbst Vermieter können sich oft nicht mehr an den Abschluss erinnern. Darüber hinaus werden in Mietshäusern auch Satellitenanlagen für den Fernsehempfang genutzt. Aufschluss gibt in der Regel nur die Nebenkostenabrechnung.
Steht dort „Sammelvertrag TV“, „Kabelfernsehen“, „TV-Anschluss“ oder eine ähnliche Formulierung, sind Mieter betroffen. Findet sich die Position nicht in der Nebenkostenabrechnung, dann haben Sie möglicherweise einen Einzelvertrag. In diesem Fall können Sie sich entspannt zurücklehnen. Es gilt allerdings: Viele Anbieter locken in den nächsten Monaten mit Rabatten und günstigen Tarifen. Möglicherweise lohnt es sich, nach einer Alternative oder einem günstigen Angebot Ausschau zu halten.
FOCUS online rät: Achten Sie auf Aushänge oder Mieterrundschreiben. Sie können natürlich auch den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung fragen, was für Sie gilt. Oft kann sogar der Hausmeister helfen. Ein neuer Vertrag ist je nach Empfangsweg schnell geschlossen - und so der Empfang innerhalb kürzester Zeit wieder hergestellt.
Was ist, wenn nichts davon in den Nebenkosten steht?
Wenn Sie die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender empfangen können und keine entsprechende Position in der Nebenkostenabrechnung finden, sind Sie möglicherweise Empfänger eines zentralen Satellitenanschlusses, der Ihnen ermöglicht, kostenlos die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zu sehen.
Gut zu wissen! Steht von einer Satellitenanlage nichts im Mietvertrag, sondern ist lediglich ein Antennenanschluss genannt, müssen Mieter auch nicht für die Wartung oder Reparatur aufkommen. Helfen kann Ihnen auch in diesem Fall der Vermieter, die Hausverwaltung oder auch der Hausmeister.
Wer profitiert von dem Aus des TV-Privilegs - und wer nicht?
Profitieren werden all jene Haushalte, die zwar einen Kabelanschluss haben, aber lieber über eine Satellitenschüssel auf dem Balkon oder ein Streaming-Angebot von Sky (Wow), Telekom (MagentaTV) oder Vodafone (VodafoneTV) fernsehen.
Sie zahlen dann nur einmal - den Vertrag, den sie selbst abgeschlossen haben. Gleichzeitig profitieren auch DSL-, Glasfaser- und Telefonkunden von den günstigen „3in1“-Paketen. Dabei sind Telefon, Internet und Fernsehen dann in einem Tarif enthalten. Bei den aktuellen Tarifen entspricht das Mehrkosten von drei bis 20 Euro pro Monat.
Zu den großen Verlierern gehören Geringverdiener und Bürgergeldempfänger. Wurde das Fernsehen bisher über den Mietzuschuss bezahlt, müssen Bürgergeldempfänger die Kosten nun selbst tragen. Geringverdiener müssen mit Mehrkosten ab 40 Euro im Jahr rechnen.
Was müssen Mieter jetzt konkret tun?
Bis zum 30. Juni können Mieter über diesen Anschluss garantiert fernsehen. Ab dem 1. Juli können sie das natürlich auch, müssen dafür einen eigenen Vertrag abschließen. Kümmert sich der Vermieter nicht um die Kündigung des bisherigen Anschlusses und nutzt der Mieter einen Sammelvertrag, dann muss der Mieter ab 1. Juli nichts dafür bezahlen. Dass die Eigentümer oder die Hausverwaltungen gar nicht reagieren, scheint aber eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich sollten die rund zwölf Millionen Betroffenen die nächsten Wochen abwarten. Viele Kabel-, Streaming- und auch Pay-TV-Anbieter werden im ersten Quartal des Jahres neue Produkte auf den Markt bringen, die genau auf die Mieter zielen, die weiter fernsehen wollen.