Eltern müssen mehr zahlen: Gemeinde erhöht Kita-Mindestgebühren um acht Prozent

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Auf höhere Gebühren müssen sich Kita-Eltern in der Gemeinde Otterfing einstellen (Symbolbild). © Monika Skolimowska/dpa

Für einen Kita-Platz in Otterfing müssen Eltern ab Herbst tiefer in die eigene Tasche greifen. Die Gemeinde erhöhte jetzt die Gebühren-Untergrenze für die drei Einrichtungen um acht Prozent. Begründet wird dies mit gestiegenen Kosten für Personal und Energie.

Otterfing – Kinderbetreuung ist wichtig für Familien, geht aber ins Geld. In den Haushalten der Gemeinden steigen die Kita-Budgets regelmäßig. Zu finanzieren sind nicht nur Neubauten; ins Gewicht fällt besonders – weil dauerhaft zu leisten – der laufende Betrieb.

Die Gemeinde Otterfing, die selber keine Kita mehr betreibt, unterstützt die drei Anbieter vor Ort mit Betriebskosten-Zuschüssen, macht dafür aber seit 2023 zur Bedingung, dass die Elterngebühren einen Mindestbetrag nicht unterschreiten. So soll verhindert werden, dass ein Träger mit Dumping-Gebühren lockt – zu Lasten der Gemeinde, die dieses Defizit dann subventionieren muss. In den Otterfinger Einrichtungen werden derzeit 175 Kinder betreut.

Im Vorjahr erhöhte der Gemeinderat die Gebühren-Untergrenze nur um moderate zwei Prozent, heuer jedoch wird kräftiger an der Schraube gedreht. Eltern von Otterfinger Kita-Kindern müssen ab dem im Herbst beginnenden Betreuungsjahr acht Prozent mehr zahlen als bisher. Den entsprechenden Beschluss fällte der Gemeinderat nicht öffentlich im März, wie in der April-Sitzung bekannt wurde.

„Die Erhöhung ist deutlich, war aber unumgänglich“, erklärt Kämmerer Peter Kirschenhofer auf Nachfrage. Im Grunde hätte die Erhöhung sogar höher ausfallen müssen, die acht Prozent seien ein Kompromiss. Das Ziel, die Untergrenze jährlich maßvoll nachzuziehen, sei nicht darstellbar gewesen. „Speziell die Kostensteigerungen beim Kita-Personal und der Energie machen mehr aus als acht Prozent.“

Die neu festgelegte Untergrenze hat konkret zur Folge, dass für Kindergartenkinder die monatlichen Elternbeiträge, je nach gebuchter Stundenzahl, um zehn bis 16 Euro steigen. Maximal sind 216 Euro zu entrichten. Von diesen Beiträgen sind aber 100 Euro abzuziehen, die der Freistaat im Kindergartenbereich als zusätzlichen Zuschuss gewährt. Für die Krippen erhöhen sich die Elternbeiträge monatlich um 24 bis 37 Euro.

Wie Kirschenhofer betont, bekommen die drei Kita-Träger – AWO Haus für Kinder, katholischer Kindergarten St. Georg, Montessori-Kinderhaus – die Betriebskostenzuschüsse als freiwillige Leistungen der Gemeinde, „um die vor Ort erforderliche Betreuungsqualität und -quantität sicherzustellen“. Im Vorjahr wandte die Gemeinde dafür 145 000 Euro auf, im Jahr 2023 waren es sogar 275 000 Euro.

„In den vergangenen vier Haushaltsjahren kamen für den Defizit-Ausgleich rund 570 000 Euro zusammen“, rechnet der Kämmerer vor. Und in diesen Posten seien gemeindliche Ausgaben für den Unterhalt und etwaige Sanierung der Kita-Gebäude noch gar nicht inbegriffen. Zusätzlich muss die Gemeinde etwa die Hälfte der Kita-Grundfinanzierung laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) tragen. Eigentlich sollte die BayKiBiG-Förderung ausreichen, um Kinderbetreuung entsprechend der gesetzlichen Qualitätsstandards zu finanzieren, sagt Kirschenhofer. „Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall.“

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