„Was sollen wir noch für einen Mist glauben?“: Nach Liebesbetrug – Mann wegen Geldwäsche vor Gericht
Ein 30-jähriger Nigerianer muss sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Geldwäsche. Die Verteidigung argumentiert, ihr Mandant habe lediglich einem Landsmann einen Gefallen getan.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Eine Einzahlung von 1000 Euro auf sein Konto bescherte einem jungen Asylbewerber Ärger mit der deutschen Justiz. Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen musste sich der 30-jährige Nigerianer wegen Geldwäsche verantworten: Das Geld soll aus einem Liebesbetrug stammen. Beim sogenannten Love Scamming werden gefälschte Profile im Netz dazu benutzt, den Opfern Verliebtheit vorzugaukeln, um an ihr Geld zu kommen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.
Prozess vor dem Amtsgericht: Anzeige einer Frau in Hessen bringt Kripo auf die Spur
Die Anzeige einer Frau aus Nauheim in Hessen brachte die Kripo auf die Spur des in Bad Tölz lebenden Angeklagten. Er war einer von mehreren Personen, auf deren Konten das Opfer Geld überwiesen hatte, in diesem Fall am 16. August 2023 1000 Euro. Einen Tag später hatte der Beschuldigte 950 Euro davon abgehoben und an eine weitere Person übergeben. „Er wusste, dass für die Geschädigte kein Grund bestand, ihm Geld zu überweisen“, heißt es in der Anklageschrift.
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Das sah die Verteidigerin anders. Sie erklärte in ihrer Einlassung, ihr Mandant habe lediglich einem Landsmann einen Gefallen getan. Der Mann, den er erst einen Tag vorher an der Isar in Bad Tölz kennengelernt haben will, habe ihn gefragt, ob seine deutsche Freundin ihm Geld auf das Konto des Angeklagten überweisen könne, weil es mit seinem eigenen Konto Probleme gebe und er in wenigen Tagen nach Österreich weiterreisen wolle. Deshalb habe der Beschuldigte sich darauf eingelassen. „Er hatte keinen Grund, an den Angaben zu zweifeln“, betonte Verteidigerin Danica Stanojevic.
Bankverbindungen „herausgegeben wie warme Semmeln“? Richter kann sich kritischen Zusatz nicht verkneifen
Ein Beamter der Kripo in Weilheim, bei der der Fall gelandet war, konnte zum Sachverhalt nur aus der Bankauskunft Zahlungseingang und Geldabhebung bestätigen. Dies bestärkte die Rechtsanwältin in ihrer Einschätzung. Sie sehe „nicht im Entferntesten eine Verbindung zwischen dem Angeklagten und der Anzeigenerstatterin“, weshalb sich ihr Mandant „überhaupt nicht strafbar gemacht“ habe und sie einen Freispruch fordere. Vielmehr handele es sich um einen alltäglichen Umgang in der „nigerianischen Diaspora“, erklärte die Verteidigerin. „Sie helfen sich, Bankverbindungen werden herausgegeben wie warme Semmeln.“
„Man hilft sich, ja“, bestätigte Richter Helmut Berger, konnte sich den Zusatz „bei Straftaten“ aber nicht verkneifen. Er verurteilte den Tölzer wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1350 Euro und ordnete die Einziehung der 1000 Euro zugunsten des Opfers an. „Natürlich machen es die Frauen den Betrügern leicht“, gab der Richter der Verteidigerin recht. „Aber dass das Geld aus einem Betrug stammt, steht für das Gericht fest.“ Seine Meinung zur Einlassung des Angeklagten bat er die Dolmetscherin wörtlich zu übersetzen: „Was sollen wir noch alles für einen Mist glauben, den man uns hier erzählt.“ (rst)