Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte selbst bei hohen Temperaturen die Fenster schließen, wenn er das Fahrzeug abstellt. In der norditalienischen Stadt Vicenza parkte jetzt ein Autofahrer sein Auto, sperrte die Türen ab, ließ aber ein Fenster einige Zentimeter weit offen stehen. Dies fiel einer bei Polizeikontrolle auf. Für dieses Versehen musste der Fahrer 42 Euro Strafe zahlen. Der Vorwurf lautete, er habe sein Auto nicht ausreichend vor dem Zugang von Unbefugten geschützt, auch wenn kein Einbruch stattgefunden hatte. Über den Vorfall berichtete „Südtirolnews“.
Laut Artikel 158 Absatz 4 der italienischen Straßenverkehrsordnung ist dies eine Einladung für Diebe und es werden Bußgelder von 42 bis 173 Euro fällig. Die Regel gilt für Fenster, Schiebedächer und auch für Verdecke.
Rentner in Rosenheim lässt Fenster offen und muss 15 Euro Strafe zahlen
Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2023 in Deutschland: Ein Rentner aus Rosenheim stellte seinen Volkswagen an einem sehr heißen Montagnachmittag in der Innenstadt ab, um kleinere Erledigungen zu tätigen. Der Senior vergaß dabei, die Fenster seines Fahrzeugs zu schließen. Fahrer und Beifahrerseite blieben geöffnet. Die Verkehrsüberwachung hinterließ ihm einen Strafzettel über 15 Euro.
„Sie haben Ihr Fahrzeug verlassen, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, hieß es auf dem Verwarnungszettel. Die Kontrolleure verwiesen auf mehrere Verstöße. Zum einen habe der Autofahrer „die Sorgfaltspflichten beim Ein- oder Aussteigen nach § 14 Abs. 2 verletzt“ (§ 49, StVo). Zum anderen gelte immer: „Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Unfälle oder Verkehrsbehinderungen zu verhüten.“ Und: „Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“
Mann zahlt 400 Euro für Parken auf Privatgrundstück – doch damit nicht genug
Eine unerwartete Zahlungsausaufforderung faltterte auch Peter, einem Familienvater aus Wien, kürzlich ins Haus. Er wollte für sich und seine Kinder nur schnell etwas zu Essen holen und stellte sein Auto auf einem Privatparkplatz vor dem Restaurant ab. Der Besitzer des Parkplatzes schickte ihm eine Zahlungsaufforderung über 400 Euro, die Peter auch bezahlte, weil er weiteren Ärger vermeiden wollte. Das war im August 2024, wie „Heute“ berichtet.
Viele Monate später flatterte ihm eine weitere Rechnung ins Haus. Eine Firma verlangte weitere 156 Euro für „Überwachungskosten".