Weniger Rente durch Fahrradleasing? So wirkt sich das Modell auf den Ruhestand aus
Fahrrad-Leasing ist mittlerweile aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Die Finanzierung hat Einfluss auf ihre spätere Rente.
Berlin – Fahrrad-Leasing über ihren Arbeitgeber – das ist heute für viele Beschäftigte längst fester Bestandteil der Arbeitsrealität. Mittlerweile existieren unzählige Anbieter am Markt, die sich nur auf dieses Geschäftsmodell fokussiert haben. Das liegt auch daran, weil das Prinzip dahinter auf kurze Sicht viele Vorteile bietet: In Form einer Entgeltumwandlung wird die zu zahlende Leasingrate vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen. Dieser Kniff senkt das zu versteuernde Einkommen – und ist im Vergleich deutlich günstiger, als wenn der Betrag vom Nettoeinkommen abgezogen werden würde. Das ist der kurzfristige Effekt.
Fahrradleasing betrifft die Rente – und andere Sozialleistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld
Doch langfristig gesehen wirkt sich dieser vermeintliche Sparmechanismus auf den Rentenanspruch von Arbeitnehmern aus. Das Polster für den Ruhestand sinkt dadurch: Da die Leasingrate vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, verringern sich automatisch auch die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieser Beitragsverlust schlägt sich am Ende auch in der Rentenhöhe nieder. Doch auch andere Sozialleistungen sind davon betroffen: Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld bemessen sich prozentual am Bruttoeinkommen von Beschäftigten – und verringern sich somit ebenfalls.
Wie viel das Fahrradleasing insgesamt von der Rente ausradiert, zeigen die zwei folgenden Rechenbeispiele der Deutschen Rentenversicherung:
Beispiel 1:
- Ein durchschnittliches Fahrradleasing läuft häufig drei Jahre. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 EUR pro Monat und einem 3.500 Euro teuren Fahrrad, muss der Arbeitnehmer dafür jeden Monat rund 107 EUR des Bruttogehalts „umwandeln“. So funktioniert die besagte Entgeltumwandlung.
- Laut der Rentenversicherung sinken dabei die Beiträge des Arbeitnehmers um 9,20 Euro. Und auch der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag weniger ein. Dadurch erwirbt ein Arbeitnehmer in dieser Leasing-Zeit 0,0783 Entgeltpunkte weniger und müsste im Alter auf etwa drei Euro pro Monat verzichten.
Beispiel 2:
- Wer ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.000 EUR bezieht und sich ein Fahrrad von 6.000 Euro leisten möchte, muss mit einer Rentenkürzung von etwa fünf Euro pro Monat rechnen. Auch hier entspricht die Leasingdauer einmalig drei Jahre.
- Natürlich besteht die Möglichkeit eines dauerhaften Leasings – gerade dann, wenn man den Zeitraum verlängert. Hier müssten Arbeitgeber dann mit einer höheren Einbuße bei der Rente rechnen. Das gilt natürlich auch für häufigeres Fahrradleasing.
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Fahrradleasing: Abwägen zwischen Einbußen bei der Rente und Nutzen eines Fahrrads.
Nun müssen Arbeitnehmer abwägen: Sind die Einbußen bei ihrer Rente zu verkraften? Im Vergleich sind diese normalerweise geringer als die Ersparnisse durch dieses Modell des Fahrradleasings. Ein weiterer positiver Effekt, der unbestritten mit einem Fahrradleasing einhergeht, betrifft die Gesundheit: Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt oder in der Freizeit radelt, tut etwas für seine Fitness – gerade bei Schreibtischjobs bedankt sich der Körper über jede Art von Bewegung. In der Kosten- und Nutzen-Rechnung ist diese ein ziemlich hohes Gut.
Vergleichbar mit einem Dienstwagen-Leasing ist das oben erwähnte Modell übrigens nicht. Wenngleich der Arbeitnehmer in beiden Fällen private und dienstliche Fahrten tätigen kann, wirkt sich ein Dienstwagen vielmehr auf das Netto-Einkommen aus. Die private Nutzung des Fahrzeugs wird in Deutschland als geldwerter Vorteil klassifiziert. Wie jeder andere Gehaltsbestandteil auch unterliegt dieser dem Einkommenssteuergesetz. Arbeitsgerichte ordnen Dienstwagen nicht unter den Bereich Zulagen. Für die Ermittlung potenzieller Steuern wird mit zwei Methoden unterschieden.
Die „1 Prozent Regelung“:
- Pro Monat werden pauschal ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (plus Sonderausstattungen im/am Auto) als besagter „geldwerter Vorteil“ besteuert. Obendrauf kommt zudem noch der Faktor Arbeitsweg: Für die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises mit den monatlich absolvierten Kilometer auf dieser Arbeitsstrecke multipliziert.
- Je nach Listenpreis des Autos, Fahrtlänge und Eigenanteil des Arbeitnehmers an der Leasingrate beläuft sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil auf rund 300-600 Euro.
Der Einzelnachweis:
- Bei dieser Variante muss der Arbeitnehmer in einem Fahrtenbuch alle Dienst- und Privatfahrten detailliert protokollieren. Aus den Gesamtkilometern des Arbeitswegs errechnet sich dann anteilig der geldwerten Vorteil, der entstanden ist.