Satzungen abgesegnet: In Geretsried werden Stellplätze und Spielplätze neu geregelt

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Eine neue Stellplatzsatzung hat der Geretsrieder Stadtrat kürzlich beschlossen. © Beispielfoto: Archiv

Damit einige Satzungen ab Oktober nicht entfallen, müssen Kommunen in Bayern neue erlassen. In Geretsried hat der Stadtrat nun zwei Satzungen beschlossen.

Geretsried – Damit einige Satzungen ab Oktober nicht ersatzlos entfallen, müssen die Städte und Gemeinden in Bayern handeln und neue erlassen. Eine Neuerung in der Bayerischen Bauordnung erfordert dieses Vorgehen. Wie berichtet waren die Stellplatz- und die Spielplatzsatzung kürzlich Thema im Bauausschuss. Der hat dem Stadtrat empfohlen, die Entwürfe als Satzungen zu beschließen.

Die Stellplatzsatzung etwa regelt, wie viele Parkplätze für Kraftfahrzeuge nötig sind. In Wohngebäuden sind zum Beispiel pro Wohnung zwei Stellplätze nötig. Neu ist, dass es auch Stellplätze für Räder geben muss. Ebenso regelt die Satzung die Bodenversiegelung und schreibt etwa die Begrünung von Garagendächern vor.

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„Die neue Satzung gibt den Rahmen vor, aber innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens können wir ja auch davon abweichen?“, hakte Wolfgang Werner (SPD) in der jüngsten Stadtratssitzung nach. „Die Satzung greift nur, wenn man im Bebauungsplan nichts dazu stehen hat“, erklärte der Rathausmitarbeiter Theo Huber.

Das Grün soll auch gepflegt werden

Dr. Detlev Ringer (parteifrei für die Grünen) regte an, bei dem Punkt zur Dachbegrünung (Stellplatz- und Garagendächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad müssen begrünt werden) mit aufzunehmen, dass das Gewächs auch unterhalten werden muss. Einmütig beschloss das Gremium nach kleinen kosmetischen Änderungen die Stellplatzsatzung.

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Bei der Spielplatzsatzung fragte Patrik Kohlert (Geretsrieder Liste), was als „Spielfunktion“ gilt. Denn im Satzungsentwurf ist festgelegt, mit wie vielen solcher Spielfunktionen die Plätze je nach Anzahl der zugehörigen Wohnungen auszustatten sind. Ab zehn Wohnungen müsste es demnach mindestens fünf Spielfunktionen geben. Er fragte sich, ob ein Turm mit Leiter, Rutsche und Reckstange als eine oder schon als drei Funktionen zählt. Darauf hatte aber niemand eine Antwort. Bürgermeister Michael Müller (CSU) schlug vor, bei der Bauaufsicht im Landratsamt nachzufragen, wie das gehandhabt wird. Einstimmig wurde auch diese Satzung beschlossen.

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