Bürgergeld-Sanktionen werden massiv ausgeweitet – was sich für Betroffene jetzt ändert

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Das Bürgergeld soll bald der Vergangenheit angehören. Nun gibt es weitreichende Verschärfungen, die etliche Leistungsbezieher betreffen dürften.

Berlin – Die Regeln für das bei vielen unbeliebte Bürgergeld sollen massiv verschärft werden. Die schon lange angekündigte Bürgergeldreform nimmt konkrete Züge an, erste tiefgreifende Maßnahmen sind nun bekannt geworden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Kosten beim Bürgergeld um mehrere Milliarden Euro reduzieren. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Sanktionen zwar weniger scharf halten, ist mit einer grundsätzlichen Reform aber einverstanden.

Verschärft die Sanktionen beim Bürgergeld: Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). © IMAGO/ Steinach/ Christian Spicker (Montage)

Erste Details dazu sind nun bekannt. Bürgergeldbeziehern, die Verpflichtungen wie Terminen nicht nachkommen, können bisher zehn bis 30 Prozent des Geldes gestrichen werden. Künftig soll die Höchststrafe leichter vergeben werden, beruft sich die Süddeutsche Zeitung auf Regierungskreise. Wer auf Dauer Termine versäumt, Briefe unbeantwortet lässt und zu Hause nicht anzutreffen ist, soll bald gar kein Bürgergeld mehr bekommen.

Bürgergeld-Verweigerern soll Geld komplett gestrichen werden

Auch wer zumutbare Jobs ablehnt, soll das Geld gestrichen bekommen. Und wer in zu teuren Wohnungen lebt, soll unmittelbar ausziehen müssen, die bisherige Schonzeit von zwölf Monaten soll entfallen, wie die Bild berichtet. Das sogenannte Schonvermögen – also zulässiges Privatvermögen, bevor staatliche Sozialleistungen greifen – soll auf 15.000 Euro reduziert werden. Bisher gilt eine Obergrenze von 40.000 Euro. Auch Zugewanderte aus anderen EU-Staaten soll der Bürgergeldzugang erschwert werden. Damit will die Regierung gegen organisierten Sozialbetrug aus anderen Ländern vorgehen, dem Arbeits- und Sozialministerin Bas den Kampf ansagte, sie sprach von „mafiösen Strukturen“.

Mit den Verschärfungen schlägt die Bundesregierung von CDU, CSU und SPD endgültig einen anderen Kurs in Sachen Bürgergeld ein. Das unter der Ampel-Koalition eingeführte Bürgergeld hatte das sogenannte Hartz IV abgelöst und sollte Menschen besser unterstützen, um sie langfristig in Jobs zu vermitteln, statt ihnen schnell unpassende Jobs aufzudrücken. Doch das Bürgergeld wurde schnell unbeliebt bei vielen Deutschen, auch aus der Opposition wurde Kritik immer lauter. Die Union kündigte an, das Bürgergeld abschaffen und durch eine neue „Grundsicherung“ ersetzen zu wollen. Zwar bedeuten die geplanten Sanktionen noch keine Namensänderung, die Verschärfungen tragen jedoch deutlich die Handschrift der Union. Offiziell sollen die Reformpläne diesen Herbst vorgestellt werden.

Neuer Newsletter „Unterm Strich“

Was? Exklusive Einblicke in den Politik-Betrieb, Interviews und Analysen – von unseren Experten der Agenda-Redaktion von IPPEN.MEDIA
Wann? Jeden Freitag
Für wen? Alle, die sich für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft interessieren
Wo? Direkt in ihrem E-Mail-Postfach
Wie? Nach einer kurzen Registrierung bei unserem Medien-Login USER.ID hier kostenlos für den Newsletter anmelden

Laut aktueller Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten im August 5,3 Millionen Menschen Anspruch auf das Bürgergeld. Darunter sind 1,4 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, also größtenteils Kinder. Von den knapp vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gilt etwa die Hälfte als klassisch arbeitslos. Die übrigen befinden sich etwa in „arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“, also Bewerbungsprozessen, in der Kindererziehung, Pflege oder sind Aufstocker, also arbeiten in Jobs, die nicht genug Geld abwerfen. Im vergangenen Jahr kostete das Bürgergeld insgesamt 47 Milliarden Euro.

Ob neue Sanktionen die erhofften Kosteneinsparungen und mehr Menschen in Arbeit bringen, bleibt abzuwarten. Besonders bei Langzeitarbeitslosen gestaltet sich die Jobsuche oft schwierig, wie die BA sagt. „Neben einem höheren Alter ist insbesondere das eher niedrige Qualifikationsniveau von Langzeitarbeitslosen ein bedeutendes Vermittlungshemmnis“, erklärte dazu eine BA-Sprecherin gegenüber dieser Redaktion. „Kombiniert man nun die beiden starken vermittlungshemmenden Merkmale, also höheres Alter und geringe Qualifikation, bzw. untersucht man, auf wie viele Langzeitarbeitslose mindestens eines dieser beiden Merkmale zutrifft, so wird sehr deutlich, dass für die Arbeitsmarktintegration große Anstrengungen notwendig sind.“ (Quellen: Eigene Recherche, Bild, Süddeutsche Zeitung) (MoMai)