Tausende Deutsche von Änderung bei Ausweisen betroffen – Ministerium klärt über „Irritationen“ auf

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Ab Mai gibt es den Doktortitel in Ausweisen nicht mehr wie bisher. Müssen Betroffene nun neue Pässe beantragen? Wir haben beim Innenministerium nachgefragt.

Berlin – Einen Doktortitel zu erwerben, erfordert viel Arbeit. Klar, dass sich die Trägerinnen und Träger diesen dann auch in Personalausweis und Reisepass eintragen lassen. Genau hier steht nun jedoch eine große Änderung an. Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) hat damit auf eine offenbar verwirrende Angabe in deutschen Pässen reagiert. Es geht um den Eintrag des Doktortitels vor dem Nachnamen in Personalausweis und Reisepass. Mit der neuen Verordnung (Drucksache 66/24 vom 7. Februar 2024) hat das Innenministerium beschlossen, dass der Titel künftig ein eigenes Feld in den Dokumenten erhält.

Auch Dienst- und Diplomatenausweise sowie Reiseausweise für Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose betrifft die neue Regelung. Es sind nicht die einzigen Änderungen, die bei Pässen bevorstehen.

Ministerium klärt über neue Ausweis-Regelung auf: Doktorgrad maschinell nicht lesbar bei Grenzkontrollen

Offenbar entstanden häufig Schwierigkeiten bei Grenzkontrollen in anderen Ländern. Das Problem war das in deutschen Ausweisen übliche Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums: „Da die beiden Buchstaben oftmals für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden, sich aber nicht in der Namensdarstellung der maschinenlesbaren Zone finden“, könne dies dann zu Verzögerungen bei den Grenzkontrollen führen.

Bild zeigt Personalausweis aus Deutschland
Neue Regelung für Ausweispapiere: Künftig fällt der Doktortitel in Pässen weg. (Symbolbild) © Michael Schick/Imago

Die Änderung stoppt also künftig Verwirrungen bei Grenzkontrollen. Ab sofort wird es ein eigenes Datenfeld „Doktorgrad“ auf den Ausweisdokumenten für deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Doktortiteln geben.

Ministerium sorgt für Klarheit an den Grenzen: Was kommt auf die Ausweis-Inhaber mit „Dr.“ jetzt zu?

Doch was bedeutet das für Betroffene, die den akademischen Grad in ihrem Ausweis führen? Müssen sie jetzt etwa neue Dokumente beantragen? Auch darauf hat das Ministerium eine klare Antwort: „Alle ab 2. Mai 2024 gestellten Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, eines Personalausweises oder Reiseausweises werden mit dem geänderten Design produziert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Pässe, Personalausweise oder Reiseausweise bleibt von der Designänderung unberührt.“

Wer aber sein Dokument mit dem alten Design jetzt tauschen möchte, um künftigen Reiseschwierigkeiten vorzubeugen, dem rät die Ministeriums-Sprecherin ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Das ist ab dem 2. Mai 2024 bei allen kommunalen Ämtern bundesweit möglich. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Visa und Einreiseanmeldungen grundsätzlich an die Passnummer gebunden sind. Sie werden also „mit einem neuen Pass ungültig und müssten dann ebenfalls neu beantragt werden“, heißt es aus dem Innenministerium weiter.

Innenministerium setzt auf Digitalisierung: Zahlreiche Vereinfachungen für alle Bürger geplant

Schon bald sollen Bürgerinnen und Bürger übrigens einfacher und schneller zu einem neuen Ausweisdokument gelangen. So die Planung des Ministeriums. „Künftig erhalten Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch per Mail Erinnerungen an den Ablauf ihrer Dokumente“, kündigt das Heimatministerium auf seiner Internetseite an. Ende April 2025 entfällt außerdem die Pflicht, ein papierbasiertes Passbild vorzulegen. Dazu sollen Selbstbedienungsstationen in den Behörden aufgestellt werden, um Lichtbilder, Fingerabdrücke und Unterschriften zu erfassen.

Zudem werden folgende Erleichterungen umgesetzt:

  • die Möglichkeit einer postalischen Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen an die inländische Meldeanschrift der antragstellenden Person wird ab Mai 2025 eingeführt
  • die Ausstellung von digital erzeugten Änderungsaufklebern wird vereinfacht, indem die Verpflichtung einer behördlichen Unterschriftsleistung und Datumsangabe künftig entfallen kann
    Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Seit Anfang des Jahres wurde übrigens der Kinderreisepass abgeschafft und durch einen elektronischen ersetzt. Daher müssen Eltern jetzt etwas anderes beantragen, um ungehindert mit ihren Sprösslingen verreisen zu können. (sthe)

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