Ärger wegen Wahlplakaten in Bad Wörishofen – Stadtratsfraktionen scheitern mit Antrag zu Regelung

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KI-Bild Wahlplakate
Kurz vor Wahlen bestimmen sie das Stadtbild: Wahlplakate, oft gezeichnet von Wind, Wetter oder Vandalismus und zu Lasten von Umwelt und Geldbeutel. © Wilde/KI

In fünf Monaten, am 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In größter Einmütigkeit hatten alle Fraktionen des Bad Wörishofer Stadtrats vergangene Woche einen Antrag eingereicht, der die Wahlplakatierung in der Kurstadt verträglich regeln sollte. Die Vorschläge scheitern an fehlender Rechtssicherheit.

Bad Wörishofen – Der Antrag sollte dem „Schutz des Orts- und Landschaftsbildes“ dienen und das „Ärgernis“ mit sichtbehindernden, heruntergerissenen oder zerstörten Wahlplakaten minimieren. Zur Bundestagswahl im Februar hatten in der Kurstadt „strafbare Sachbeschädigungen“ die Gemüter erhitzt.

Bad Wörishofer Stadtratsfraktionen scheitern mit Antrag zur „Regelung der Wahlplakatierung“

Der aktuelle Vorschlag zielte darauf ab, Wahlwerbung nur auf zusätzlich von der Stadt aufgestellten Plakatwänden zuzulassen, die jeder Partei Platz für ein Plakat bieten sollten. Schnell wurde im Austausch mit der Verwaltung deutlich, dass die Vorschläge rechtlich nicht haltbar sind. Ordnungsamtsleiter Jan Madsack war tief in den Paragrafendschungel eingetaucht, da es zur Wahlplakatierung keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt – von „angemessenen Werbemöglichkeiten“ im Grundgesetz bis zur Möglichkeit „flächendeckender“ Wahlwerbung in Gerichtsurteilen.

Bad Wörishofen stellte bisher sechs Wochen vor Wahlen elf Plakatwände für jeweils sechs DIN A1-Plakate zur Verfügung und genehmigte auf Antrag „Plakatierungen ohne zahlenmäßige Begrenzung“ im Stadtgebiet – mit Ausnahme der Fußgängerzone. Damit sei man rechtlich gut gefahren, betonte Madsack – zumal jede zusätzliche Plakatwand die Stadt über 1200 Euro kosten würde.

Risiken und Reichweite einer Beschränkung

Paul Gruschka (FW) erkannte die Gefahr der vorgeschlagenen Beschränkung und warnte vor Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, wenn Parteien die Plakatierung einklagen. Michaela Bahle-Schmidt (CSU) stellte zur Diskussion, weitere Straßen von der Plakatierung auszunehmen; dem schloss sich Jürgen Thiemann (SPD/ÖDP) an. Paola Rauscher (Grüne) verwies darauf, dass es Kommunen gäbe, die Beschränkungen durchgesetzt haben. Einig war man sich, dass mit einer freiwilligen Reduzierung der Plakate seitens der Parteien nicht zu rechnen sei.

Nach längerer Diskussion zogen die Fraktionen den Antrag zurück, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, Optionen zu prüfen. Bürgermeister Stefan Welzel versicherte, dass man dazu mit dem Städtetag in Kontakt treten werde.

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