Unangekündigte Jobcenter-Hausbesuche: Experte räumt mit Bürgergeld-Gerücht auf

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Regelmäßige Kontrollen durch das Jobcenter? Ein TikTok-Video, in dem das behauptet wird, sorgt für Aufregung. Ein Experte gibt wertvolle Hinweise.

München – In Deutschland beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Das Jobcenter hat die Möglichkeit, Hausbesuche bei diesen Personen durchzuführen. Doch stellt sich die Frage, ob solche Besuche regelmäßig und ohne Vorankündigung stattfinden dürfen. Experte Dr. Utz Anhalt bringt Licht ins Dunkel.

Bürgergeld-Empfänger verunsichert: Video über angebliche Hausbesuche aufgetaucht

Immer wieder werden Videos über das Bürgergeld veröffentlicht, die entweder die Empfänger oder das Jobcenter in ein schlechtes Licht rücken. Die Website gegen-hartz.de bietet umfassende Informationen zu verschiedenen Aspekten des Bürgergeldes. Derzeit wird ein TikTok-Video, das angebliche Praktiken der Jobcenter thematisiert, besonders häufig geteilt und verbreitet sich schnell, wie der Experte berichtet. In diesem Video wird behauptet, dass das Jobcenter bald regelmäßig unangekündigte Besuche bei Bürgergeld-Empfängern durchführen werde.

TikTok-Video verunsichert Bürgergeld-Empfangende. Darf das Jobcenter bald regelmäßig Hausbesuche veranstalten? (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/Imago

Diese Kontrollen sollen angeblich dazu dienen, gegen sogenannte „Arbeitsverweigerer“ vorzugehen. Laut Experte Anhalt „sei eine Reform des Paragraf 7 des Sozialgesetzbuches II wegen verbreiteten Betrugs in Bedarfgemeinschaften eingeführt worden“. Diese Gesetzesänderung wird als Grundlage für die Hausbesuche genannt, die regelmäßige und unangekündigte Überprüfungen rechtfertigen würden. Der Experte widerlegt jedoch diese Behauptung.

Angekündigte harte Sanktionen sollen Bürgergeld-Empfänger zudem dazu drängen, schnell in Arbeit zu kommen.

Hausbesuche bei Bürgergeld-Empfängern: Steht eines Gesetzesänderung bevor?

Anhalt stellt klar: „Nein, es gibt keine solche Gesetzesänderung, die zweimal pro Monat Kontrollen vorsieht für jeden, der Bürgergeld bezieht. Der zitierte Paragraf definiert lediglich, wer leistungsberechtigt im Sinne des Bürgergeldes ist.“ Eine solche Gesetzesänderung wäre schwer umsetzbar, und die begrenzte Zeit der Jobcenter-Mitarbeitenden macht ständige Hausbesuche unrealistisch.

Auch buergergeld.org hat bereits darüber informiert, unter welchen Bedingungen das Jobcenter Hausbesuche durchführen darf. Diese sind nur bei einem begründeten Verdacht zulässig und dürfen nicht als Schikane gegen Leistungsbeziehende genutzt werden. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben in den Akten nicht korrekt sind, etwa bezüglich der Größe und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Vor einem Hausbesuch muss jedoch geprüft werden, ob die Sachverhalte nicht auf andere Weise geklärt werden können.

In vielen Fällen kommt das Jobcenter im Übrigen für Reparaturkosten von Bürgergeld-Empfängern auf. (rd)

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