Tierschutz im Rotwandgebiet: Betretungs- und Befahrverbot ab 1. Dezember

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Miesbach
  4. DasGelbeBlatt

Kommentare

Ein Auerhuhn im Abflug. (Symbolbild) © Michael Reichel/dpa/Symbolbild

Schliersee – Ab 1. Dezember gilt im Gebiet der Rotwand wieder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot. Grund für die Maßnahme ist der Schutz vom Aussterben bedrohter Vogelarten.

Ab Freitag (1. Dezember) gilt im Rotwandgebiet wieder ein Betretungsverbot. Das Landratsamt Miesbach hat dafür ein 320 Hektar großes, nicht zusammenhängendes Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid als Wildschutzgebiet ausgewiesen.

Betretungsverbot bis 14. Juli, Ausnahmen dabei

Die Maßnahme wurde 2021 beschlossen und zum ersten Mal umgesetzt wurde. Hintergrund ist, dass vom Aussterben bedrohte Vogelarten, die in diesem Gebiet überwintern und brüten, nicht durch Tourengeher und Wanderer gestört werden sollen. Das Betretungsverbot im Rotwandgebiet gilt bis 14. Juli. Es gibt Ausnahmeregelungen in Form von freigegebenen Wanderwegen am Jägerkamp ab April und an der Maroldschneid ab Mitte Juni.

Das Gebiet an der Rotwand ist einer der letzten Rückzugsräume in den bayerischen Alpen für Birk- und in der Waldstufe Auerhühner. Beide stehen auf der Roten Liste vom Aussterben bedrohter Arten. „Jedoch wurde dieser Rückzugsraum zuletzt immer mehr durch eine größer werdende Zahl an Wanderern und Tourengehern gefährdet“, erklärt das Landratsamt Miesbach. „Dies führt etwa dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen und ihren Nachwuchs aufziehen können“, fügt Florian Bossert, Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge, hinzu.

Vor Ausweisung des Wildschutzgebietes haben sich über zwei Jahre hinweg Vertreter von Landratsamt, Deutschem Alpenverein, Bergwacht, Regionalentwicklung Oberland und Forstbetrieb Schliersee mit Landwirten, Touristikern und Umweltverbänden abgestimmt und sich schließlich auf Betretungs- und Befahrungsverbote von Dezember bis Juli in diesen Gebieten geeinigt. „Dabei wurde sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere, in dem Fall der Birkhühner, und dem verständlichen Wunsch der Erholungssuchenden nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen“, wie Josef Faas, Teamleiter Fachlicher Naturschutz erklärt.

Bußgeld droht

2021 wies das Landratsamt dann unter Federführung der unteren Jagdbehörde in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde und unter Heranziehung von Monitoring-Berichten Bosserts dieses Wildschutzgebiet aus und erließ ein zeitlich befristetes Betretungs- und Befahrungsverbot. Bei Zuwiderhandlungen werden konsequent Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängt.

Ranger sorgen für Aufklärung

Eine besondere Aufgabe kommt den beiden hoheitlichen Naturschutz-Rangern des Landkreises, Alexander Römer und Andreas Köpferl, sowie der für das Rotwandgebiet zuständigen Gebietsbetreuerin Theresa Schöpfer zu: die persönliche Ansprache der Erholungssuchenden vor Ort. Sie werden unterstützt von den drei Naturschutzwächtern Matthias Robl, Verena Dargatz und Holger Cecco-Stark. Durch die Ranger koordiniert, sind auch sie mit hoheitlichen Aufgaben in den Wildschutzgebieten unterwegs. Des Weiteren bekommen sie Unterstützung von den Rangern der Regionalentwicklung Oberland (REO), die über das Betretungsverbot bis 14. Juli informieren.

Auch interessant

Kommentare