Das Département Vendée liegt in der Region Pays de la Loire im Westen Frankreichs und ist bekannt für seine Küstenlandschaften sowie seine historische Bedeutung während der Französischen Revolution. Seit 2016 ist dort der venezolanische Priester Rafael Serrano als Pfarrer in der Pfarrei der Väter Baudouin und Monnereau des Brouzils tätig. In seiner Gemeinde wird er geliebt und geschätzt, wie "France Bleu" berichtet.
Serrano beantragte die französische Staatsbürgerschaft, doch im Oktober wurde sein Antrag abgelehnt, da seine monatlichen Einkünfte von 680 Euro als "nicht ausreichend" eingestuft wurden.
Rafael (62) wird Staatsbürgerschaft verweigert, weil er nur 680 Euro verdient: "Wissen nicht, wie ein Priester lebt"
"Sie wissen nicht, wie ein religiöser Priester lebt. Wir sind untergebracht und selbst Gesundheit und Versicherungen werden durch die Kongregation oder das Diözesanamt abgedeckt“, so Serrano.
Daraufhin sammelten Gläubige in seiner Gemeinde fast 4000 Unterschriften und reichten eine Petiton ein. Mit Erfolg: Am 5. Dezember erhielt Serrano eine E-Mail. "Ich bin offiziell Franzose durch Dekret seit dem 30. November“, freut er sich. Mit der Staatsbürgerschaft ist für ihn ein großer administrativer Aufwand beendet. Der Priester plant, weiterhin in Frankreich zu leben und zu arbeiten – auch seine Grabstätte hat er bereits in Chavagnes-en-Paillers bezahlt.
Diese Einbürgerungsregeln gelten in Frankreich
Um in Frankreich eingebürgert zu werden, müssen man in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren legal in Frankreich leben, einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ausreichende Französischkenntnisse (mindestens B1/B2-Niveau) nachweisen, sich beruflich integriert haben (stabiles Einkommen) und die Grundwerte der französischen Republik respektieren,
Dies müss man erfüllen, um deutscher Staatsbürger zu werden
Um in Deutschland eingebürgert zu werden, muss man in der Regel
- mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben
- über gesicherte Deutschkenntnisse (mind. B1), einen eigenständigen Lebensunterhalt (keine Sozialleistungen), Identität und einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügen
- den Einbürgerungstest bestanden haben
- ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben sowie nicht schwerwiegend vorbestraft sein.
Seit dem 27. Juni 2024 gibt es auch die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen und der Wegfall der Sozialhilfe-Hürde ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf einen Höchststand gestiegen. 291.955 Ausländer erwarben 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft.