Der umstrittene Naturgarten bleibt Thema im Kranzberger Gemeinderat. Jetzt ging es um die Zufahrt. Das öffentliche Interesse an der Sitzung war groß.
Kranzberg - Nur keinen Verfahrensfehler begehen und etwas beschließen, was einem hinterher auf die Füße fallen kann. So in etwa muss man sich das Vorgehen der Gemeinde Kranzberg in Bezug auf die „Aussiedelung eines Pensionspferdebetriebes sowie eines Gartenbaubetriebes mit gemeinsamer Landwirtschaft“, sprich mit dem geplanten Naturgarten in Viehhausen vorstellen. Oder besser gesagt mit dem, was von den Plänen der Antragsteller noch übrig geblieben ist.
Das Landratsamt hat kürzlich weitreichendere Vorhaben wie einen Waldkindergarten oder eine Einrichtung der Lebenshilfe als nicht privilegiert angesehen, weil es sich um keine landwirtschaftlichen Betriebe handelt. Wenn überhaupt, so die übergeordnete Behörde, könne das nur über ein entsprechendes Bauleitpanverfahren realisiert werden.
Aktuell stand im Gemeinderat aber anderes zur Debatte: die Zufahrt und die Frage, wie man mit der Abwasserproblematik umgehen soll. Gegenstand war dabei aber gar kein Bauantrag, wie es fälschlicherweise in der Tagesordnung hieß, sondern lediglich Unterlagen, die im Zuge der Landratsamtsentscheidung nachgereicht wurden. Das stellte Geschäftsleiterin Theresa Schmid gleich zu Anfang auf Nachfrage von Sonja Kieslinger (FWG) klar.
Die Sitzung war erneut von großem öffentlichem Interesse geprägt. Es gab einen Aufruf umliegender Bürgerinitiativen, die dazu rieten, es mögen doch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, um ihr Interesse zu bekunden. In einem entsprechend formulierten Flugblatt heißt es, dass man im Zusammenhang mit dem umstrittenen Projekt, „erhebliche finanzielle Auswirkungen und ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen“ befürchtet – vor allen auf der Ringstraße, auf der Hohenbachernstraße und auf der Dorfstraße.
Die Zufahrt spielte denn auch eine zentrale Rolle im Gremium. Wie Bauamtsleiter Manfred Thurner erläuterte, gehe es hierbei nicht mehr, wie ursprünglich geplant, um die Zuwegung von Sünzhausen her, sondern um die Erschließung von Gremertshausen aus. Und genau hier gingen die Vorstellungen der Gemeinde und der Antragsteller noch in einigen Punkt weit auseinander. Es war von kritischen Punkten und davon die Rede, dass es Engstellen gebe, die nach Ausweitungen von drei auf fünf Metern sowie nach Ausweichbuchten verlangten. Und zwar nicht, wie von den Planern der Antragsteller teilweise vorgesehen, auf Gemeindegrund, sondern auf Grund und Boden der Antragsteller.
Dergleichen erachte man aber für möglich, legte Thurner dar. Damit der Gemeinde auf keinen Fall Kosten entstünden, würde man nach entsprechenden Nachbesserungen einen städtebaulichen Vertrag schließen, in dem alles hieb- und stichfest zu vereinbaren sei.