Bauverfahren in Schongaus Norden gestoppt

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Im Vordergrund der Bereich des Baugebiets Schongau-Nord, der zeitnah verwirklicht werden könnte. © Herold

Das Baugebiet Nord in Schongau scheint unter keinem guten Stern zu stehen: Derzeit ist das Genehmigungsverfahren für das Areal „Am südlichen Eichenfeld“ ausgesetzt. Grund: Das beschleunigte Verfahren zur Schaffung von Wohnraum, der Paragraf 13b des Bau-Gesetzbuches, ist mit dem Europarecht nicht vereinbar.

Schongau – Wie berichtet, stehen im Landkreis einige Kommunen vor dem „Problem „Paragraph 13b“, in Schongau kam das Thema nun durch Michael Eberle auf den Tisch. Der CSU-Stadtrat wollte in der jüngsten Stadtratssitzung wissen, wie weit die Planungen beim Baugebiet „Schongauer Norden – südliches Eichenfeld“ gediehen seien.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 steht ja auf der Prioritätenliste der Stadt Schongau im Bereich Nichtinvestive Maßnahmen ziemlich weit oben. Die Auskunft von Stadtbaumeister Sebastian Dietrich bringt sicherlich jede Menge Arbeit für das städtische Bauamt mit sich: „Das Verfahren ist ausgesetzt.“ Allerdings werde die Zeit genutzt für die Erschließungsplanung.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind vereinfachte Bebauungsplanverfahren nun anfechtbar – sie sind aus europarechtlicher Sicht nicht wasserdicht. Das Gericht hatte unter anderem kritisiert, dass bei dem vereinfachten Verfahren eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht unterlassen worden war, obwohl das Bauvorhaben wohl erhebliche Umweltauswirkungen gehabt habe.

Auch in Schongau bestünde damit für die Grundstücksbesitzer des Gebiets „Am Südlichen Eichenfeld“ die Gefahr, dass der Bebauungsplan nicht rechtskräftig wird und damit anfechtbar sei, wie der Stadtbaumeister erläuterte.

Gestartet hatte die Stadt die Bauleitplanung im Dezember 2019 für den südlichsten Bereich des großen, im Norden Schongaus geplanten Baugebiets. Die Fläche liegt östlich der Franz-Josef-Strauß-Straße zwischen der Straße Am Eichenfeld im Norden und der Altenstadter Straße im Süden, die sogenannte „Fischblase“.

Im Mai war der Geltungsbereich erweitert worden

Im Mai 2022 war der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans für das neue Baugebiet noch einmal erweitert worden. Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, was bis Ende des Jahres 2022 noch möglich war. Diese Regelung sollte nicht verlängert werden.

Für Fälle wie die Bauleitplanung der Stadt Schongau soll es nun wohl eine gesetzliche Übergangsregelung geben. In welchem Zeitrahmen dies passieren soll, sei aber unklar. „Und wir legen jetzt nicht die Füße hoch“, so der Stadtbaumeister, „wir planen trotzdem weiter.“

Parallel wird an der Erschließung gearbeitet

Viel zu tun gebe es etwa beim Erschließungsplan und der technischen Erschließung, daran könne man parallel weiterarbeiten. Eventuell könnten auch bereits weitere Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern angegangen werden.

Außerdem sei der Fall in Schongau etwas anders gelagert: „Wir hatten eine frühzeitige Beteiligung, das wäre gar nicht nötig gewesen“, so Dietrich. Das Bauamt sei schon relativ weit bei der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen. Eine Abwägung gab es aber bisher noch nicht, die Billigung der Entwurfsplanung und die Abwägung wären die nächsten Schritte.

Laut Entwurfsplanung vom Juni 2022 gibt es die Möglichkeit für eine folgende Bebauung: Fünf Punkthäuser auf quadratischem Grundriss mit Mehrgeschosswohnungsbau, zwei Dreispänner, fünf Einzelhäuser und 15 Doppelhäuser, also insgesamt 30 Doppelhaushälften. Festgezurrt sei dies aber noch nicht, so Dietrich, dies sei nur das maximal mögliche Baurecht.

„Es ist nicht mehr weit“

Ein Zeitplan für das Baugebiet Am südlichen Eichenfeld kann demnach derzeit nicht aufgestellt werden. „Aber jetzt ist es nicht mehr weit“, so Dietrich. Wenn alle Stricke reißen, habe man zudem die Möglichkeit, ins Regelverfahren zu wechseln.

Dietrich bedauert die Verzögerung, aber man brauche Rechtssicherheit, nicht nur für die privaten Eigentümer. Auch der Stadt selbst gehört Baugrund im entsprechenden Gebiet für städtischen Wohnungsbau, aber eine Parzellierung sei noch nicht vorgenommen.

Die Schaffung von Wohnraum im Schongauer Norden zieht sich schon seit vielen Jahren hin. Der Traum von der Erschließung des gesamten Areals westlich des Krankenhauses wurde in den frühen 1980er Jahren konkreter. Ursprünglich waren dort sogar einmal fünf Wohnquartiere angedacht.

Weiter nördlich liegende Bereiche ein Geotop?

Ob die weiter nördlich liegenden Bereiche am ehemaligen Lechlauf aber überhaupt überbaut werden dürfen, darüber gibt es laut den Worten des Stadtbaumeisters noch immer keine abschließende Aussage seitens der Umweltbehörden. Im Raum stand zuletzt, ob der Bereich als Geotop ausgewiesen wird. Der Ortstermin zum Urlechtal mit dem Landesamt für Umwelt liegt schon eine Weile zurück: Er hatte im September des Jahres 2018 stattgefunden.

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