Nein zu Komplex mit sieben Wohnungen an der Füssener Straße in Peiting

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Reif für den Abbruch – aber was kann beziehungsweise darf danach gebaut werden? © Jais

Peiting – Von der „Krux“ einer maximalen Gewinnoptimierung sprach Gemeinderat Norbert Merk, als es im Bauausschuss um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten an der Füssener Straße ging. Der Antrag auf Vorbescheid wurde abgelehnt.

Es handelt sich um eine alte Hofstelle. Sie grenzt östlich an die Füssener Straße an. Auf der anderen Seite befindet sich – zur Peitnach hinunter – die unbebaute Basiliwiese. Für das Grundstück der früheren Ökonomie wurde schon mal ein Antrag mit mehreren Reihenhäusern gestellt – und ebenfalls abgelehnt.

Bettina Maeße von der Bauverwaltung schilderte, dass bei dem Mehrfamilienhaus eine Firsthöhe von 11,8 Metern erreicht würde. Bei den früher beantragten Reihenhäusern seien es 10,45 Meter gewesen. Schon das sei als zu hoch empfunden worden. Das Landratsamt würde den Wohnkomplex mit der Höhe von 11,8 Metern jedenfalls ablehnen.

Unter dem Mehrfamilienhaus soll zwar eine Tiefgarage errichtet werden. Doch müssen einige Stellplätze ebenerdig nachgewiesen werden. Dafür sind Flächen an der Füssener Straße ausgewiesen. Die Anordnung sei „unglücklich“ befand Maeße.

Thomas Elste (Grüne) konnte sich ein Mehrfamilienhaus sehr wohl vorstellen. Denn im weiteren Verlauf der Füssener Straße und Bachfeldstraße Richtung Süden stünden schon Wohnblöcke. Eventuell könne mit einer anderen Dachneigung an der Höhe reduziert werden, ergänzte Elste, der den Antrag als einziger befürwortete.

„Fehler nicht wiederholen“

Darauf antwortete Andreas Barnsteiner (Bürgervereinigung). Man brauche nicht Fehler der Sechziger- und Siebzigerjahre wiederholen. Bürgermeister Ostenrieder fand, man müsse schon aufpassen, dass ein Neubau nicht überdimensioniert ausfalle, sondern sich in die Umgebung einfüge.

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