Österreich geht gegen das Gendern vor. Im Bundeskanzleramt wird es nun untersagt, wie Frauenministerin Raab mitteilte. Offen bleibt, was bei einem Verstoß gegen die Regelung passiert.
Wien – „Wir werden das Gendern untersagen“, kündigte Ministerpräsident Markus Söder im vergangene Jahr bereits für die Schulen in seinem Bundesland Bayern an. In Behörden soll dies ebenfalls kommen. Eine Maßnahme, bei der das Nachbarland Österreich in Teilen bereits weiter ist. Die Region Niederösterreich hat schon im vergangenen Jahr das Gender-Verbot durch den Antrieb der FPÖ in Behörden durchgedrückt – und damit gleichzeitig den Druck auf das ÖVP-geführte Kanzleramt erhöht. In Wien zog man nun nach.
Die von Kanzler Karl Nehammer geführte Behörde hat nun bekannt gegeben, den „Kommunikationsleitfaden für geschlechtergerechte Sprache im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt“ zu reformieren. Der Vorstoß der ÖVP in eine derartige Richtung ist nicht ganz neu. Bereits im Januar 2024 sprach Nehammer sich öffentlich dafür aus, dem Vorbild Niederösterreichs und - wie es damals hieß - auch dem Vorbild aus Bayern zu folgen und eine Art Gender-Verbot in der Verwaltung umzusetzen. Nun erfolgte der nächste Schritt.
Gender-Verbot in Österreichs Bundeskanzleramt – Frauenministerin erklärt Reform
Die Reform habe nun zufolge, dass das „Bundeskanzleramt die Verwendung von Sternen, Doppelpunkten oder dem Binnen-I im Auftritt nach innen und nach außen“ abschaffe, hieß es in einer Erklärung. Und die kam ausgerechnet von Susanne Raab, in Nehammers Kabinett als Bundesministerin für Frauen und Integration tätig ist.
Weiter hieß es in der Erklärung, aus der verschiedene österreichische Medien zitieren, dass es jedoch „eine Selbstverständlichkeit“ sei, dass man Frauen und Männer zugleich nicht nur im Schriftverkehr, sondern auch im Außenauftritt berücksichtige. Dies dürfe kürzlich eben nicht durch Gendersternchen, Doppelpunkt oder das Binnen-I passieren, sondern „über die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder über neutrale Formulierungen“. Bedeutet im Klartext: Aus „Bürgern“ wird nicht „BürgerInnen“, Bürger:innen“ oder „Bürger*innen“, sondern eben „Bürgerinnen und Bürger“.
Frauenministerin Raab verkündet Gender-Aus – bei einer Frage verweigert sie die Antwort
Frauenministerin Raab betont in der Aussendung, dass die Gleichstellung von Frau und Mann für sie „eine absolute Notwendigkeit“ sei – sowohl im Leben, als auch in der Sprache. Außerdem würde auch der Rat für deutsche Rechtschreibung die nun vorgegebene Schreibweise empfehlen. Dem wolle man nun auch „in der Verwaltung folgen, so wie auch schon im Österreichplan von Bundeskanzler Nehammer skizziert“. Die Mitarbeitenden seien bereits informiert worden.
Bei einer Frage zur Gender-Debatte – die kürzlich auch im ORF für hitzige Diskussionen sorgte – verweigert das Büro der Frauenministerin allerdings offenbar strikt die Antwort, wie das Portal oe24.de berichtet: Ob es auch Strafen gäbe, falls man sich nicht an die neue Regelung halte. In Niederösterreich sind bei Verstoß nämlich Abmahnungen oder Disziplinarstrafen möglich. Vonseiten Raabs hieß es laut oe24 lediglich, dass sich zunächst alle an die vorgegebene Regelung gehalten hätten, man mit dem Vier-Augen-Prinzip arbeite.