Nicht bis zum „normalen“ Rentenalter: Was Menschen mit Schwerbehinderung beachten können

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Haben Menschen eine Schwebehinderung, können sie früher in Rente gehen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

In Deutschland gibt es rund acht Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind 1,11 Millionen Menschen erwerbstätig, informiert die Bundesagentur für Arbeit in einem früheren Bericht. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2021. Haben Menschen eine Schwerbehinderung, können sie früher in Rente gehen.

Rente für Menschen mit Schwerbehinderung – die Voraussetzungen

Eine Person mit Schwerbehinderung.
Haben Menschen eine Schwerbehinderung, sind die im Alltag eingeschränkt. In Folge können sie früher in Rente gehen. © vadimphoto1/Imago

Um Anspruch darauf zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, informiert die Deutsche Rentenversicherung auf der eigenen Webseite:

  • Das entsprechende Alter muss erreicht sein.
  • Der Grad der Behinderung beträgt 50 oder höher.
  • Sie kommen auf mindestens 35 Versicherungsjahre.

Bis zu zwei Jahre früher können Schwerbehinderte dann abschlagsfrei in Rente gehen. Nehmen diese Abschläge in Kauf, können sie sich fünf Jahre vor der allgemeinen Regelaltersrente zur Ruhe setzen, informiert Stiftung Warentest.

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Schwerbehinderung: Ab welchem Alter kann man in Rente gehen?

Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen in Rente gehen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Maximal können Ihnen so 10,8 Prozent abgezogen werden. Wichtig ist, dass der Abzug dauerhaft bestehen bleibt, also auch nach Erreichen der Regelaltersrente, ergänzt die Versicherung. Abschlagsfrei können Sie in Rente gehen:

Jahrgang Alter Rentenstart
1960 64 plus 4 Monate 05/2024–05/2025
1961 64 plus 6 Monate 07/2025–07/2026
1962 64 plus 8 Monate 09/2026–09/2027
1963 64 plus 10 Monate 11/2027–11/2028
1965 65 Ab 01/2029

Wann gilt man als schwerbehinderter Mensch?

Wer geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigungen hat, die sich auf den Alltag auswirken, kann bei dem Versorgungsamt vorstellig werden. Mit dem Grad der Behinderung (kurz GdB) werden dann die Auswirkungen bemessen, diese können von 20 bis 100 reichen. Gemessen wird meist in Zehnergraden, informiert Stiftung Warentest. Als Nachweis erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Die Deutsche Rentenversicherung grenzt ein, dass der Grad der Schwerbehinderung zum Renteneintritt vorliegen muss, dabei sei es unerheblich, ob der Grad später wegfällt oder sich verringert.

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