Bestattungstourismus nach Grasbrunn beenden – Friedhofsgebühren steigen drastisch

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Der Grasbrunner Gemeinderat einigt sich notgedrungen auf auf neue, sehr viel höhere Friedhofsgebühren. © bb

Die Gebühren auf den Grasbrunner Friedhöfen werden drastisch erhöht. Nicht nur die Bestattungskosten selbst verdoppeln sich, vor allem die Gebühren für die Nutzung steigen enorm an.

Ein Einfachgrab mit Randlage kostet ab Januar nicht mehr 41, sondern 121 Euro. Beim Zweifachgrab sind es statt 77 künftig 253 Euro. Beim Urnen-Erdgrab explodieren die Kosten nahezu von bisher 10,50 Euro auf 193 Euro. Aus Sicht von Kämmerer Sebastian Stüwe und Bürgermeister Klaus Korneder (SPD) war eine deutliche Erhöhung der Friedhofsgebühren unumgänglich.

Letzte Gebührenfestlegung 2011

Die aktuellen Gebühren stammen aus dem Jahr 2011, seither gab es jedes Jahr deutliche Defizite. Diese wurden von den Prüfern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde regelmäßig moniert als klarer Bruch mit dem Kommunalabgabengesetz, das eine regelmäßige Überprüfung vorschreibt. Während die Einnahmen 2022 und 2023 bei 49 000 und 45 000 Euro lagen, stiegen die Ausgaben auf über 83 000 beziehungsweise 125 000 Euro, also ein Minus von rund 35.000 sowie 80 000 Euro. „Unsere besonders günstigen Gebühren für Urnengräber, die weit unter dem Durchschnitt der Nachbarkommunen liegen, haben die Nachfrage – auch aus dem Umland – in die Höhe getrieben. Das führte nicht nur zu finanziellen Lücken, sondern auch zu einem Mangel an verfügbaren Kapazitäten“, sagte Stüwe. Das Ziel sei zum einen, die Erweiterung des Friedhofes zu vermeiden, zum anderen den Bestattungstourismus aus dem Umland nach Grasbrunn zu beenden. Ein externer Dienstleister hat die Gebühren durchleuchtet, dabei habe sich klar ergeben, nur durch eine Anhebung lässt sich eine kostendeckende Struktur schaffen.

Übersicht mit aktuellen Kosten

Die Verwaltung erstellte eine Übersicht mit den aktuellen Kosten, zum Vergleich die Gebühren in anderen Gemeinden und die Empfehlung des Dienstleisters, wie hoch die Gebühren steigen müssten, um eine Kostendeckung zu erreichen. Demnach kostet ein Einfachgrab in Neubiberg jährlich 173 Euro, in Vaterstetten 87, in Haar 82 Euro, in Grasbrunn 41 Euro. Für ein Zweifachgrab muss man in Neubiberg 346 Euro, in Vaterstetten 124 und in Haar 160 Euro bezahlen, in Grasbrunn nur 77 Euro. Und ein Urnen-Erdgrab kostet in Neubiberg 120 Euro, in Vaterstetten 105, in Haar 118 Euro, in Grasbrunn 10,50 Euro. „Wir müssen also nicht nur unsere Gebühren deutlich anheben, auch die Kosten für die Benutzung der Aussegnungshalle wurden verdoppelt sowie die Gebühren für die Grabherstellung und die Urnenbeisetzung – wir sind da einfach viel zu billig“, sagte Stüwe. Dies seien die Kosten für die Pflege des Friedhofs, den Winterdienst, Strom und Wasser sowie Abschreibungen. „Bei den Kosten für die Urnenstelen haben wir den Ansatz um 30 Prozent reduziert, weil hier doch deutlich weniger Platz verbraucht wird als bei den Erdbestattungen“, so Stüwe.

Nach intensiven Diskussionen stimmte der Grasbrunner Gemeinderat schließlich mit 9:8 Stimmen für eine neue Gebührenordnung, die eine Kostendeckung von 80 Prozent der Vorgaben des Dienstleisters ab dem 1. Januar vorsieht. „Unser Ziel war es, eine faire, transparente und zukunftsfähige Lösung für alle Bürger zu schaffen“, sagte Bürgermeister Korneder.

Friedhofsgebühren

Grabherstellung: 214,20 €, ab Januar 441,66 €
Urnenbeisetzung: 65,45 €, ab Januar 132,50 €
Grab Randlage pro Jahr: 41,30 €, ab Januar 120,98 €
Zweifachgrab Randlage pro Jahr: 77,00 €, ab Januar 253,10 €
Urnen-Erdgrab pro Jahr: 10,50 €, ab Januar 193,53 €
Urnengrab Stele pro Jahr: 61,70 €, ab Januar 131,77 €

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