So funktioniert das Soforthilfeprogramm nach dem Hochwasser

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Dieser Landwirt steht nach dem Hochwasser an seinem überschwemmten Acker. Er hofft, dass sein Mais überlebt hat. © Rainer Lehmann

Für Betroffene aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei, die vom jüngsten Hochwasser geschädigt wurden, gibt es ein Soforthilfeprogramm.

Landkreis – Die teils verheerenden Unwetter Ende Mai und Anfang Juni haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen und Hochwasser verursacht. Aufgrund dieser schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett am 4. Juni das „Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024“ beschlossen. Dieses Hilfsprogramm können Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Fischerei beantragen.

Ausgleichsfähig sind ausschließlich Schäden, die ab dem 31. Mai 2024 durch Hochwasser/Überschwemmung entstanden sind (also keine Starkregenschäden). Dies teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (AELF) in einer Presseinformation mit.

Dokumentation mit proaktiven Fotos

Wichtig ist, die Schäden zeitnah und vor der Behebung zu dokumentieren. Das AELF rät, dazu die FAL-BY-App zu nutzen, denn diese ermöglicht georeferenzierte Aufnahmen der geschädigten Flächen, Gebäude oder Ähnliches. Dazu ist im Menü die Funktion „Kamera“ für proaktive Fotos zu verwenden. Um solcherart erstellte georeferenzierte Fotos für Dokumentationszwecke im Antragsverfahren einsetzen zu können, sind Screenshots der entsprechenden Fotos aus der Galerie in FAL-BY zu erstellen.

Unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html stehen weitere Formulare („Schadensmeldung“ und „Nutzungsübersicht“) unter dem Reiter „Merkblatt und Formulare“ für die Dokumentation der Schäden zum Download bereit. Die Dokumente sind dann beim AELF Ebersberg-Erding einzureichen. Auf der Webseite sind auch alle tagesaktuellen Details zum Hilfsprogramm „Hochwasser 2024“ zu finden.

Ab einem Mindestschaden von 5000 Euro beginnt der Schadensausgleich. Der maximale Zuschuss beträgt 50 000 Euro. Der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden beträgt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens. Für versicherbare Schäden wird ein Zuschuss von 25 Prozent gewährt. Geld- und Sachspenden oder Versicherungsleistungen müssen im Rahmen der Antragstellung angegeben werden. Unbare Eigenleistungen, also beispielsweise die eigene Arbeitskraft, sind nicht ausgleichsfähig.

Hilfsprogramm für Privathaushalte

Das AELF berät alle Geschädigten und hilft bei der Antragstellung auf Soforthilfe. Start der Antragstellung ist voraussichtlich der 17. Juni.

Für betroffene Privathaushalte hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine bayernweite Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ sowie eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ aufgelegt. Diese Hilfen können auch von landwirtschaftlichen Haushalten (Privatbereich) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Anträge können dort bis zum 31. August eingereicht werden.

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