Helmpflicht beim Fahrradfahren – Entscheidung der Bundesregierung steht fest
Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hakt in Sachen Helmpflicht nach. Die Bundesregierung stellt klar, dass sie weiterhin auf Freiwilligkeit setzen will.
München – Wer kennt nicht dieses Experiment: Eine Wassermelone wird fallen gelassen und zerschellt, während die Melone mit dem Fahrradhelm auf dem „Kopf“ den Sturz ohne Kratzer übersteht. Dass ein Helm mehr als einen Vorteil hat, erklärt auch eine Polizistin. Und auch wenn es vielleicht „uncool“ wirkt: Ein Helm kann im Falle eines Unfalls das Leben retten oder zumindest Schlimmeres verhindern.
Das Thema Helmpflicht wird deshalb schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Für einige Zweiräder wurden entsprechende Regeln schon klar kommuniziert. Pedelecs, die Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können, gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen deswegen nur mit Helm gefahren werden, wie der ADAC informiert. Dasselbe gilt für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können. Aber wie sieht es bei normalen Fahrrädern aus?
Die CDU-/CSU-Fraktion wandte sich im Dezember mit einer Anfrage an die Bundesregierung. Im Zuge einer Sammlung von 40 Fragen an die Bundesregierung sollte diese zum Radverkehrsplan für Deutschland klar Stellung beziehen – unter anderem zur Helmpflicht bei normalen Fahrrädern.

Die Bundesregierung fand klare Worte und erklärte der Helmpflicht eine Absage. Wie es der Bundestag auf seiner Webseite verkündet, setze man weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer sollten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie sich für oder gegen den Fahrradhelm entscheiden, so wie sie bei der Wahl des Helms auch völlig frei sind.
Quote steigt seit Jahren: Radfahrer greifen vermehrt freiwillig zum Helm
Der Bund bekräftigte in seiner Erklärung, er unterstütze zahlreiche Kampagnen und Aktionen, welche zur Nutzung von Fahrradhelmen animieren sollten. Für eine Verpflichtung zum Helm tragen sehe man aber insgesamt keine Notwendigkeit, gerade, weil seit Jahren ohnehin eine Steigerung der Helmtragequote zu beobachten sei. Das geht auch aus einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen hervor. (nhf)