Erneute Antragsflut: IAA-Aktivisten kämpfen vor Landgericht gegen verhängte Geldstrafen

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Noch vor dem Prozess: Vor dem Ebersberger Amtsgericht demonstrierten die Angeklagten vergangenes Jahr für die Verkehrswende © Artist S.ROSSMANN

Am Landgericht München ist der Berufungs-Prozess gegen mehrere Klima-Abseiler in die nächste Runde gegangen. Die Gruppe hatte sich bei Poing von einer Brücke über der A94 abgeseilt, um gegen die IAA zu demonstrieren.

Poing/ München – Ihr Auftritt vor dem Amtsgericht Ebersberg im Dezember 2023 ist unvergessen: Wildeste Anträge, selbst ernannte Rechtsanwälte, Aufmucken gegen die Strafprozessordnung. Einem jugendlich bis rebellischen Gebaren folgten am Ende nüchterne Geldstrafen für vier Klima-Aktivisten. Drei von ihnen (19, 20 und 21 Jahre) tauchten gestern noch einmal vor dem Landgericht München II auf. Sie hatten Berufung gegen das Erst-Urteil eingelegt. Wie eine Horde junger, trotziger, aber durchaus selbstbewusster Menschen belegten sie zwei Anklagebänke.

Aktivisten seilen sich bei Poing über Autobahnbrücke ab und verursachen einen Stau

Im September 2021 hatten sie an einer Autobahnbrücke über die A 94 im Gemeindegebiet Poing ein Transparent aufgehängt und eine gefährliche Abseil-Aktion gewagt. Die Autofahrer sollten zum Auftakt der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München auf die Umweltschäden durchs Autofahren aufmerksam gemacht und beim Rasen abgelenkt werden.

Die Polizei war schnell zur Stelle, drosselte den Verkehr und brachte ihn zum Stillstand. Es kam zu einem kilometerlangen Stau. Dann rückte die Alpine Bergungstruppe an und holte die Aktivisten samt Transparent von der Brücke. Nachdem das Sprungkissen beiseite geräumt war, konnte der Verkehr wieder fließen. Da standen die Autofahrer bereits anderthalb Stunden im Stau.

Angeklagte überfluten Richerin mit Anträgen

Um die daraus resultierende Nötigung in einigen hundert Fällen und die Geldstrafen in Höhe von 675 Euro ging es gestern vor Gericht aber zunächst gar nicht. Die jungen Angeklagten ließen die Vorsitzende Richterin Gunilla Evers kaum zu Wort, geschweige denn zu rechtlichen Hinweisen kommen. Erst beschwerten sich ihre selbst ernannten Rechtsanwälte über die Abnahme der Laptops – Grund dafür war ein im angrenzenden Sitzungssaal stattfindender Islamisten-Prozess. Dann verlangten sie Akteneinsicht oder zumindest einen Laptop mit einem Aktenscan. Außerdem forderten sie den Ausdruck ihrer Vorbereitungen, die sie im Handy gespeichert hatten. Die Richterin kam aus dem Unterbrechen der Sitzung, dem Beschließen und Verfügen gar nicht mehr heraus. Trotzdem blieb der Umgang miteinander höflich.

Ihre Anhänger hatten die Angeklagten aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur Unterstützung eingeladen. Aber niemand kam. Das war beim ersten Prozess noch anders. Da hatten immer wieder Zurufe zu Störungen geführt. Für das Verfahren wurden dennoch vorsorglich drei weitere Verhandlungstage bis Mitte Oktober eingeplant.

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