Trotz Rentenerhöhung weniger auf dem Konto? Was Rentnerinnen und Rentner wissen müssen
Seit 1. Juli bekommen Seniorinnen und Senioren mehr Rente. Grund zur Freude ist das nicht für alle, denn viele sind dadurch wieder steuerpflichtig.
Frankfurt – Über die zum 1. Juli in Kraft getretene Rentenerhöhung dürften sich viele Seniorinnen und Senioren gefreut haben. Die Freude wiederum dürfte für einige nur von kurzer Dauer gewesen sein. Die Anhebung hat einen unschönen Nebeneffekt: 114.000 Rentnerinnen und Rentner müssen nun wieder Einkommenssteuer zahlen. Das wirkt wie ein Rückschritt, nachdem durch die Erhöhung des Grundfreibetrags zum 1. Januar erst 244.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger aus der Besteuerung herausgefallen waren.
Unschöner Nebeneffekt der Rentenerhöhung vom 1. Juli – BSW fordert Rentensteuerbremse
Nun muss über die Hälfte davon wieder Abgaben leisten. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von BSW-Vorsitzender Sahra Wagenknecht hervor. Es kann dadurch also sein, dass trotz der Rentenerhöhung am Ende weniger Netto übrig bleibt.

Die Vorsitzende war von diesem Ergebnis alles andere als begeistert. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte sie: „Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist und dann meldet sich auch noch das Finanzamt und hält die Hand auf“.
Für Wagenknecht ist die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner ganz klar „eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands“. Das BSW fordere deshalb eine Steuerbremse, bei der Renten bis 2000 Euro steuerfrei bleiben sollen.
Rechner hilft zu ermitteln, ab wann Rentnerinnen und Rentner einkommenssteuerpflichtig sind
Aber ab wann muss man als Rentnerin oder Rentner nun Einkommenssteuer zahlen? Grundsätzlich sind Renten immer einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Allerdings wird nicht die gesamte Rente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Zudem gibt es den Rentenfreibetrag. Dieser festgelegte Eurobetrag wird ebenfalls nicht besteuert.
Meine news
Renteneintritt | Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens |
---|---|
Bis einschließlich Dezember 2005 | 50 Prozent |
2006 - 2020 | Graduelle Steigerung um je 2 Prozent pro Jahr |
2021 | 81 Prozent |
2022 | 82 Prozent |
2023 - 2057 | Graduelle Steigerung um ein halbes Prozent pro Jahr |
ab 2058 | 100 Prozent |
In welchem Umfang die Rente versteuert wird hängt also vom Einkommen und dem Renteneintrittsjahr ab. Pauschal lässt sich also keine Summe nennen, ab der Rentenbeziehende damit rechnen müssen, dass Zahlungen ans Finanzamt fällig werden. Das Finanzamt bietet allerdings einen Alterseinkünfte-Rechner, mit dem sich ermitteln lässt, ob man unter die Einkommenssteuerpflicht fällt.
Das Portal Finanztip nennt in einer Beispielrechnung 16.434 Euro Brutto-Jahresrente als Grenze. Verdienen Sie mehr, werden Steuern fällig. Dies gilt allerdings nur für ledige Beziehende, die 2024 in Rente gegangen sind, keine zusätzlichen Einkünfte haben und in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. (sp)