Wiederholungstäter aus Geretsried beteuert vor Gericht: „Ich bin unschuldig“

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„Wenn er trinkt, wird er ausfallend“, brachte es der Richter auf den Punkt. (Symbolfoto) © Frank Rumpenhorst

Ein 68-jähriger Mann steht erneut vor Gericht wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Vorfall ereignete sich, als er seine Schwester besuchen wollte und auf einen Nachbarn traf. Trotz zahlreicher Vorstrafen beteuert der Angeklagte seine Unschuld.

Geretsried – Der Mann klingt ratlos, verzweifelt. „Ich hab‘ noch nie einen Menschen angezeigt, warum zeigen die immer mich an“, schnaubt der 68-jährige Angeklagte, der einen anderen als „fette Sau“ bezeichnet hat und ihm gedroht haben soll: „Ich schlage dir den Schädel ein.“ Sowas rutscht ihm leicht heraus. Der Richter weiß das. Er und der 68-Jährige kennen sich gut, saßen sich oft gegenüber, weshalb der Mann in schwarzer Robe eine Vermutung äußert. „Hatten Sie was getrunken?“ Was für eine Frage? „Ja, ein paar Halbe, sagen wir acht“, antwortet der Beschuldigte, überlegt kurz und korrigiert seine Angabe. „Könnten auch ein paar mehr gewesen sein.“

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Der Vorfall, um den es im Prozess wegen Beleidigung und Bedrohung ging, hatte sich am 12. Juli 2024 ereignet – gegen 10.30 Uhr. Damals hatte der Geretsrieder seine in Wolfratshausen wohnende Schwester besuchen wollen. Da diese ihm nicht öffnete, rief das Poltern im Hausflur und das Hämmern gegen die Tür einen Wohnungsnachbarn auf den Plan. „Es gab mehrmals Vorfälle mit ihm, deshalb war ein Hausverbot ausgesprochen worden“, erklärte der Zeuge. „Das hat er mehrfach ignoriert. Deshalb habe ich angedroht, die Polizei zu rufen.“ Darauf soll der Angeklagte mit Beleidigungen wie „fette asoziale Drecksau“ reagiert haben. „Er sagte: Halt die Fresse, sonst bist du der nächste, der tot in der Wohnung liegt.“ Als er daraufhin tatsächlich die Nummer der Polizei in sein Handy getippt habe, habe sich der 68-Jährige entfernt. Bei einem nahegelegenen Discounter konnte ihn jedoch die Polizei aufgreifen.

Ellenlanges Vorstrafenregister

Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, selbst von dem Zeugen beschimpft und beleidigt worden zu sein. „Eigentlich müsste der hier sitzen und nicht ich“, echauffierte sich der Senior. Später, als der Richter das ellenlange Vorstrafenregister auszugsweise verlesen hatte und wissen wollte, ob Aussicht bestehe, dass man sich in nächster Zeit wiedersehe, beteuerte der Geretsrieder: „Bei mir ist nix mehr auf. Und diesmal bin ich unschuldig.“

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Staatsanwalt und Richter von Schuld des Angeklagten überzeugt

Das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab und beantragte angesichts der zahlreichen Vorstrafen eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Das hielt Richter Helmut Berger, der ebenfalls von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, für überzogen. Er beließ es bei einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 3000 Euro). „Wenn er trinkt, wird er ausfallend und beleidigt alles, was nicht bei Drei auf dem Baum ist, anders kann man es nicht sagen“, brachte es Berger auf den Punkt. Dass er nicht erneut im Knast lande, verdanke der Angeklagte nur der Tatsache, dass es bei verbalen Entgleisungen geblieben war. „Er hat niemanden angelangt“, so der Richter. „Sonst wäre der Antrag des Staatsanwalts genau das Richtige gewesen.“

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