Rentner sollten prüfen: Doppelte Besteuerung der Rente bei „zahlreichen“ Betroffenen festgestellt
Das Risiko, doppelt Steuern auf die Rente zu zahlen, wächst. Grund ist eine Systemanpassung. Wie erkennen Rentner, ob sie betroffen sind?
Berlin – Jahrelang zahlen Berufstätige Steuern auf die geleisteten Rentenbeiträge. Im Alter kann es vorkommen, dass auf die ausgezahlte Rente noch einmal Steuern fällig werden. Die Bundesregierung hatte dagegen bereits Schritte eingeleitet, aber trotzdem kann diese doppelte Besteuerung vorkommen. Wie erkennen Rentner und Rentnerinnen, ob sie betroffen sind?
Doppelte Besteuerung bei der Rente – Hinweise in der Rentenauszahlung
Um herauszufinden, ob eine doppelte Besteuerung bei der Rente vorliegt, ist ein Blick auf zwei Werte notwendig:
- Die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse (Anteil der Rentenzahlungen, der während der Bezugsjahre steuerfrei bleibt)
- Die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens – hier kann es kompliziert werden, weil die entsprechenden Unterlagen teils Jahrzehnte alt sein können)
Wenn Punkt Nummer 1 nicht mindestens ebenso hoch ist wie Nummer 2, handelt es sich in der Tat um eine doppelte Besteuerung. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass Fälle von doppelter Besteuerung auf Basis derzeit geltenden Rechts (Stand 2022) für „zahlreiche Kohorten“ künftiger Rentner auftreten werden. Wie viele es konkret sind und wie hoch die Besteuerung jeweils ausfällt, sei jedoch vom Einzelfall abhängig.
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Risikogruppen für doppelte Besteuerung bei der Rente
Das Phänomen der Doppelbesteuerung bei der Rente ist vergleichsweise jung. 2005 hatte sich die Besteuerung verändert; davor hatten Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt. Die Rente selbst war jedoch weitgehend steuerfrei. Die Anpassungen erfolgten schrittweise; bis letztendlich eine nachgelagerte Besteuerung einsetzte. Bei dieser sind die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar, dafür aber zahlt man auf die Rentenzahlungen im Alter dann die Steuern.
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Laut dem Online-Informationsportal gegen-hartz gibt es einige Risikogruppen, denen die doppelte Besteuerung bei der Rente droht. Dazu gehören:
- Rentner, die erst seit Kurzem in Ruhestand sind: Der steuerpflichtige Anteil der Rente kann höher sein, je später der Rentenbeginn eintritt.
- Ehemalige Selbstständige: Je nachdem, wie viel ihrer Rentenversicherungsbeiträge sie selbst gezahlt haben – ohne Arbeitgeberzuschüsse – kann es auch hier zur doppelten Besteuerung kommen.
- Alleinstehende Rentner: Weil hier die Hinterbliebenenrente wegfällt, fällt die steuerfreie Rentensumme vergleichsweise niedrig aus.
- Männer: Sie haben eine statistisch niedrigere Lebenserwartung, was dazu führen kann, dass sie insgesamt weniger Rente erhalten – das wiederum bedeutet eine höhere Besteuerung.
Ampel will Doppelbesteuerung der Rente eliminieren
Erst im Jahr 2021 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Urteile gefällt, die die Berechnungsgrundlagen zur Bestimmung von doppelter Besteuerung bei der Rente festlegten. Laut Finanztip hatte die Politik erst im Jahr darauf notwendige Schritte eingeleitet, um diese zusätzliche finanzielle Belastung zu bekämpfen.
Unter anderem hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag Maßnahmen festgeschrieben, die dazu führen sollen, dass Rentner der doppelten Besteuerung entgehen. Zum Beispiel soll der Besteuerungsanteil für Renten aus der Basisversorgung langsamer wachsen. Seit 2021 steigt er jährlich um einen halben Prozentpunkt, anstatt um einen ganzen. Außerdem sollte die Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 entfallen.
Bei Verdacht auf eine Doppelbesteuerung können Betroffene sich an das Finanzamt wenden. Dieses kann prüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt.