Gerichtsprozess um Umsatz im Strandhotel
Die ehemaligen Pächter des Strandhotels Berg verklagen eine renommierte Münchner Brauerei auf Schadenersatz, weil der Umsatz überhaupt nicht gestimmt hat.
Berg/München – Es hätte das Flaggschiff ihres Unternehmens werden können. Eingebettet in die Gaststätten-Familie einer traditionsreichen Münchner Brauerei eröffnete im Juni 2021 eine Gesellschaft mit Sitz in Fürstenfeldbruck das frisch renovierte Strandhotel in Berg. Doch nach einem Jahr gaben die Pächter auf. Sie erwirtschafteten viel zu wenig, um die monatliche Pacht von 30 000 Euro stemmen zu können. Jetzt verklagten die Gesellschafter die Brauerei auf knapp 1,5 Millionen Euro Schadenersatz. Vor dem Landgericht München II wurde der Fall anverhandelt.
Die Kläger sahen sich von der Brauerei getäuscht. Auf mehrmaliges Nachfragen, ob mit dem Strandhotel ein Umsatz von monatlich 300 000 Euro zu erwirtschaften sei, hatten die Brauerei-Vertreter angeblich stets zustimmend genickt und erklärt, das sei locker zu stemmen.
Einer der Gesellschafter, der mittlerweile einer anderen Arbeit nachgeht, berichtete als Zeuge ausführlichst darüber, wie sich das Miteinander über prominente Bekannte angebahnt hatte. Wie sich beide Seiten immer wieder getroffen hatten und seine Gesellschaft ein feines Konzept vorlegte. Was es allerdings nicht gab, waren Zahlen vom Vorbetreiber. Doch die guten Erfahrungen mit der Brauerei ließen die Gesellschafter nicht am Erfolg zweifeln. „Das Haus sollte ein Leuchtturm am Starnberger See werden. Darum strichen wir es weiß an“, berichtete der Zeuge.
Doch nach der Eröffnung im Juni 2021 und drei fantastischen Monaten trotz Corona kam der große „Katzenjammer“. Im September brach der Umsatz ein, im November wurde es überdeutlich. „Hat Sie das überrascht?“, fragte die Vorsitzende Richterin Ulrike Fürst. Dass der Umsatz dermaßen gering geworden sei, habe ihn überrascht, erwiderte der Ex-Gesellschafter.
Im November 2022, lange nach der Kündigung, bekamen die Brucker Gesellschafter endlich die Zahlen des Vorbetreibers zu sehen. In den Wintermonaten waren die Umsätze auf 81 000 Euro heruntergegangen. Um die Pacht zu stemmen, hätte es mindestens zwischen 250 000 und 300 000 Euro bedurft. „Wir haben uns nicht ordentlich behandelt gefühlt“, formulierte der Zeuge es vorsichtig.
Der Brauerei-Vertreter hielt dem Ex-Geschäftsführer vor, dass er keine betriebswirtschaftliche Bewertung eingeholt hätte. Tatsächlich hatten die Betreiber auf die Lage, das Umfeld und die Größe des Hotels gesetzt. Es sei immer vom „Leuchtturm“ am See gesprochen worden, und das sei finanziell gemeint gewesen.
Doch vielleicht hätte das Betreiber-Trio schon viel früher hellhörig werden müssen. Denn als die Männer nach der Renovierung begannen, die Stühle aufzustellen, war der „Ist-Zustand“ mit 434 Plätzen wesentlich geringer als es die Bestuhlungspläne mit 663 Plätzen vorsahen.
Ein Brauerei-Vertreter fühlte sich von der Klage persönlich sehr angegangen. Dort gab es Aussagen, die er getätigt haben sollte, die er vor Gericht aber völlig anders darstellte. Tatsächlich hatte er vom Vorbeitreiber nie Vergleichszahlen bekommen, weil die Brauerei das Objekt über eine andere Person gepachtet hatte. Erst im Oktober 2022 gab es eine handschriftliche Liste des Vorbeitreibers. Aber da war es für die Gesellschafter schon zu spät. Die dürfen jetzt zu den Vernehmungen noch einmal Stellung nehmen. Erst im Juli will die Vorsitzende Richterin entscheiden, wie es weiter geht.