Gegen den Planänderungsbeschluss zum B 2-Tunnel sind beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fristgerecht zwei Klagen von Privatleuten eingegangen. Verbände oder andere Träger öffentlicher Belange haben keine Rechtsmittel eingelegt.
Starnberg – Als die Regierung von Oberbayern vor einigen Wochen den Planänderungsbeschluss zum B 2-Tunnel in Starnberg veröffentlichte, galt dies als Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des seit Jahrzehnten diskutierten Projekts. Nun steht fest, was viele Beobachter bereits erwartet hatten: Es wird weitere Verzögerungen geben. Denn gegen den Beschluss sind zwei Klagen, beide von Privatleuten, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eingegangen. Das erklärte Pressesprecher Florian Schlämmer auf Anfrage des Starnberger Merkur. Wer die Kläger sind, ist nicht öffentlich bekannt. Das gilt auch für den Inhalt der Klagen. In beiden Verfahren stehe die Klagebegründung noch aus, sagte der VGH-Sprecher.
Nach dem Bundesfernstraßengesetz haben die Kläger nun zehn Wochen Zeit, ihre schriftliche Begründung einzureichen. „Danach erhält der Beklagte (Freistaat Bayern) Gelegenheit, auf die Begründung zu erwidern. Danach können die Kläger gegebenenfalls noch ergänzend Stellung nehmen“, erläuterte Schlämmer das weitere Verfahren. In den kommenden Monaten würden die Beteiligten also ihre jeweiligen rechtlichen Standpunkte austauschen. „Wie es danach weitergeht, ist noch nicht absehbar.“
Das Staatliche Bauamt Weilheim versucht, sich bereits jetzt vorzubereiten. „Wir wollen keine Zeit verlieren“, sagte der Projektleiter Tunnel Starnberg, Dominik Spitzenberger, am Dienstag gegenüber dem Merkur. So werde das Bauamt noch vor Eingang der Klagebegründung beispielsweise prüfen, ob die Kläger im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bereits Einwendungen gemacht hätten oder ob sie in einem Bereich wohnten, an dem es spezielle Fragestellungen gegeben habe. „Es kann aber natürlich in der Klagebegründung auch Überraschungen geben“, sagte Spitzenberger.
Inhalt der Klagen spielt wichtige Rolle
Der Inhalt der Klagen spielt nach Ansicht des Staatlichen Bauamts auch eine Rolle bei der Frage, wann der Planänderungsbeschluss rechtskräftig ist. Es macht für die Behörde einen Unterschied, ob zum Beispiel weite Teile des Projekts rechtlich angegriffen werden oder es nur um die Frage einer Beweissicherung oder ähnliche Verfahrensfragen geht. Das Bauamt hat stets erklärt, seine weiteren Schritte von der Rechtskraft abhängig zu machen, obwohl die Regierung von Oberbayern im Planänderungsbeschluss festgestellt hatte, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung für die Realisierung des Projekts haben. Vieles laufe aber bereits parallel, etwa die Kosten-Nutzen-Analyse, heißt es aus Weilheim. Zum aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen wollen sich Vertreter der Behörde am 28. Juli in der nächsten öffentlichen Stadtratssitzung in Starnberg äußern.
Viele Fragen offen sind auch für die Bürgerinitiative Pro Umfahrung – Contra Amtstunnel (BI). Ob die BI die Kläger unterstützen werde, konnte Vorsitzender Dr. Klaus Huber am Dienstag noch nicht sagen. Dafür müssten erst vier W-Fragen geklärt sein: Wer ist der Kläger? Warum klagt er? Worauf bezieht sich die Klage juristisch? Wogegen klagt er? Die Antworten darauf seien für die BI entscheidend bei ihrem weiteren Vorgehen in der Angelegenheit, sagte Huber.