Der große Überblick - Ampel einigt sich auf Haushalt - das gilt jetzt für Bürgergeld, Auto und Heizung

Die Regierungskrise scheint vorerst überwunden. Vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es einen Ausweg aus dem Haushaltstreit. Die Einigung in der Ampel-Koalition kam am frühen Mittwochmorgen,   Details wurden mittags bekannt. FOCUS online sagt, was die Pläne für Millionen Haushalte bedeuten.

Das gilt für die Schuldenbremse

Was gilt? Die Schuldenbremse wird vorerst nicht ausgesetzt. Das Grundgesetz erlaubt in besonderen Notlagen eine höhere Kreditaufnahme. Die FDP war strikt gegen eine Aussetzung der Schuldenbremse. Stattdessen soll das Milliardendefizit nun durch Einsparungen ausgeglichen werden. So sollen beispielsweise die Förderung für die Weiterentwicklung der Elektromobilität (Umweltprämie) und die Förderung der Solarindustrie auslaufen.

Was war der Streitpunkt? Ganz anders als die FDP waren SPD und Grüne für eine Aufweichung. Die vom Grundgesetz vorgesehen Notlage war durch den Ukraine-Krieg gegeben, so die Argumentation. Die CDU hatte bereits signalisiert, gegen eine mögliche Aussetzung der Schuldenbremse juristisch vorgehen zu wollen. „Aus meiner Sicht gibt es keine Veranlassung, jetzt noch einmal die Notlage zu erklären“, sagte der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz.

Das gilt für Arbeitnehmer 

Was gilt? Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, für das kommende Jahr ist eine Anhebung auf 11.784 Euro vorgesehen. Aktuell gilt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro.

Was war der Streitpunkt? Das Vorhaben war geplant und kommt trotz Milliardenloch im Haushalt.

Und was ist mit dem Bürgergeld?

Was gilt? Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte zum Bürgergeld zuletzt ausrichten lassen: „Ich wüsste nicht, dass es innerhalb der Bundesregierung Pläne gibt, an der gesetzlichen Grundlage etwas zu verändern.“

Allerdings gilt auch: Die Sanktionen bei Arbeitsverweigerern werden verschärft. Auch sämtliche Bürgergeld-Bonuszahlungen bei Weiterbildungen fallen weg.

Das gilt für Familien  

Was gilt? Der Kinderfreibetrag steigt ab 2024 auf 6384 Euro (pro Kind für beide Elternteile), 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 6024 Euro. Bei getrennt lebenden Eltern gilt übrigens der halbe Freibetrag pro Elternteil. (ab 2024: 3192 Euro). Die Kindergrundsicherung kommt ebenfalls. Ab 2025 sollen alle bisherigen Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden.

Was war der Streitpunkt ? Auch dieses Vorhaben wird umgesetzt. Gleichzeitig könnte auch das Kindergeld steigen. Denn es gilt: Steigt der Kinderfreibetrag, folgt in der Regel auch das Kindergeld. Seit Januar 2023 liegt das Kindergeld in Deutschland bei 250 Euro monatlich pro Kind. Die Kindergrundsicherung war in der Bundesregierung lange umstritten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatten monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen - sich schließlich auf zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten geeinigt.

Das gilt für Verbraucher

Strom, Gas und Heizöl werden teurer

Was ist geplant? Die CO2-Steuer wird steigen. Das spült Milliarden in die Staatskasse. Die Pläne sehen vor, dass künftig pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid nicht mehr 30 Euro, sondern 45 Euro verlangt werden. Dadurch steigen die Preise für Gas und Heizöl. Aber auch Strom wäre betroffen. Im Schnitt steigen die Kosten pro Liter Heizöl um knapp sechs Cent. Für 3000 Liter Heizöl müssen Haushalte im Dezember 2023 etwa 3200 Euro berappen. Durch die CO2-Steuer-Anhebung würde die Bestellung dann 180 Euro mehr kosten. Für die Kilowattstunde Gas entspricht die Preissteigerung etwa vier Cent pro Kilowattstunde. Bei Strom müssen Verbraucher gleichzeitig auch mit höheren Netzentgelten rechnen.

Was war der Streitpunkt ? Eigentlich plädierte die Bundesregierung für einen „stabilen CO2-Preis“. Nun macht dieser Strom, Gas und Heizöl für Millionen Menschen teurer.

Höhere Preise für Diesel und Benzin

Was gilt? Durch die höhere CO2-Abgabe werden auch Diesel und Benzin teurer. Aktuell müssen Autofahrer beispielsweise pro Liter Diesel oder Benzin umgerechnet neun Cent CO2-Steuer bezahlen.

Zahlen Autofahrer etwa 1,85 Euro pro Liter Super, steigt der Preis – allein durch die CO2-Steuer – dadurch auf 1,94 Euro pro Liter. Die Preissteigerung werden Autofahrer dann an der Zapfsäule spüren.

Plastik-Steuer kommt!

In Deutschland gibt es derzeit noch keine Plastiksteuer, das könnte sich ab kommendem Jahr ändern. Ursprünglich sollten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen für Hersteller und Erstinverkehrbringer von Einwegkunststoffen in Kraft treten. Unternehmen sind verpflichtet, eine Abgabe in den vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Einwegkunststofffonds zu entrichten, der über die „Einwegkunststoff-Plattform DIVID“ abgewickelt wird.

Was das für Verbraucher heißt: Sie müssen wohl bald mehr für Lebensmittel, Drogerie-Artikel und Waren, die in Plastikverpackungen stecken, bezahlen.

Flüge werden teurer

Was gilt? Staatliche Subventionen für Kerosin fallen weg. Bisher sind Flüge beispielsweise von der Energiesteuer befreit. Für internationale Flüge gilt auch keine Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung zückt hier den Rotstift. Sämtliche Subventionen fallen weg. Die Folge? Fliegen wird ab 2024 richtig teuer. Gleichzeitig spült das Milliarden in den Haushalt.

Was war der Streitpunkt ? Ursprünglich waren nur die Grünen für den Abbau klimaschädlicher Subventionen.

Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme fallen Ende Dezember weg

Was gilt? Den Rotstift zückt die Bundesregierung bei der Energie. Die seit 1. März geltenden Preisobergrenzen auf Strom, Fernwärme und Gas fallen Ende des Jahres weg. Die sogenannte Preisbremse sollte ursprünglich Millionen Haushalte in Deutschland entlasten. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs galt deshalb eine Obergrenze. Bei Gas 12 Cent pro Kilowattstunde, für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Was war der Streitpunkt ? Eigentlich sollte die Maßnahme bis März 2024 gelten.

Volle Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie

Was gilt? Ab 1. Januar 2024 müssen Haushalte im Restaurant wieder den vollen Mehrwertsteuersatz bei Speisen bezahlen. Um Gastronomiebetriebe während der Corona-Krise zu entlasten, war der Steuersatz für Speisen im Restaurant auf sieben Prozent gesenkt worden. Als die Energiekrise folgte, wurde die Maßnahme bis Ende Dezember verlängert.

Was war der Streitpunkt ? Eigentlich wollte die Bundesregierung den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf alle Speisen in der Gastronomie bis Ende 2024 beibehalten. Durch die Mehrwertsteuererhöhung sollen nun mehr als 3,4 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. Branchenverbände warnen, dass höhere Preise zu weniger Gästen und damit zu geringeren Steuereinnahmen führen.

Wie geht es jetzt mit dem Bundeshaushalt weiter?

Der Haushaltsstreit war entflammt, nachdem die Richter der Bundesregierung untersagt hatten, Notlagenkredite auf spätere Jahre zu verschieben. Betroffen waren unter anderem die Corona-Kredite aus dem Jahr 2021 in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für den Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie eingesetzt werden sollten. Betroffen war auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), in dem Kredite aus der Energiekrise des vergangenen Winters stecken.

Das Urteil hatte die Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt, da dem Haushalt dadurch immense Summen fehlten. Es galt, eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro zu schließen. Gleichzeitig müssen bereits zugesagte Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft finanziert werden - trotz des Urteils. Allein im kommenden Jahr geht es um 13 Milliarden Euro. Insgesamt beläuft sich die Finanzlücke in diesem Jahr auf rund 60 Milliarden Euro.

Mit dem Kompromiss wird nun auch der Weg frei, den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2023 in dieser Woche im Bundestag zu beschließen. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und den Etat beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben.

So lange gilt dann eine sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.