Jugendlicher rächt sich an Polizisten: Dauerarrest

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Von der Verhängung des maximal möglichen Dauerarrests von vier Wochen habe die Richterin nur deshalb abgesehen, weil der Angeklagte sich bereit erklärt habe, an einem Kurs zur individuellen Tatbearbeitung teilzunehmen, teilt das Gericht in einer Pressemitteilung mit. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein 18-Jähriger aus Lenggries ist zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Er hatte nach einer Verurteilung am Privatauto eines Polizisten alle vier Reifen zerstochen.

Lenggries/Wolfratshausen – Drei Wochen Jugendarrest: Das ist die Strafe, die das Amtsgericht Wolfratshausen am Donnerstag in nichtöffentlicher Sitzung gegen einen inzwischen 18 Jahre alten Lenggrieser verhängte. Außerdem muss der junge Mann an einem individuellen Kurs teilnehmen, um seine Straftat aufzuarbeiten, wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung erklärt. Der Teenager hatte sich für eine frühere Verurteilung auf fiese Art und Weise gerächt: Er hatte die Reifen am Auto des damaligen Zeugen, eines Polizisten, zerstochen.

Beim Fahren ohne Führerschein auf frischer Tat ertappt

Mitte Juli vorigen Jahres war der damals 17-jährige Angeklagte unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldauflage verurteilt worden. Die Tat war aktenkundig geworden, weil ein Polizeibeamter ihn auf frischer Tat ertappt hatte: Der Jugendliche, der keinerlei Fahrerlaubnis besitzt, war mit einem Pkw an dem Gesetzeshüter vorbeigefahren. Dieser kannte den jungen Fahrer aus vorangegangenen Einsätzen und zeigte den Vorfall an.

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Rache nach Urteil des Jugendgerichts

Der 17-Jährige bestritt zwar, gefahren zu sein, wurde aber aufgrund der Zeugenaussage des Polizisten vom Jugendgericht verurteilt. Noch am selben Tag suchte der Angeklagte am späten Abend das Privatfahrzeug des Polizeibeamten auf – und zerstach mit einem Schraubenzieher alle vier Reifen, so das Gericht. Die Polizei recherchierte daraufhin im persönlichen und beruflichen Umfeld des Angeklagten. Diese polizeilichen Untersuchungen hätten den jungen Lenggrieser veranlasst, drei Tage später, am 20. Juli vorigen Jahres, zur Polizei zu gehen und die Tat zu gestehen, schreibt das Amtsgericht in seiner Mitteilung weiter. Den verursachten Schaden habe er „inzwischen vollständig reguliert“. Von der Verhängung des maximal möglichen Dauerarrests von vier Wochen habe die Richterin nur deshalb abgesehen, weil der Angeklagte sich bereit erklärt habe, an einem Kurs zur individuellen Tatbearbeitung teilzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

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