Arbeitspflicht im Saale-Orla-Kreis - Asylbewerber arbeiten für 80 Cent die Stunde - Landkreis erklärt, wie gut das wirkt

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FOCUS online Nach fünf Monaten Bezahlkarte zieht Landrat begeistert Fazit: „Das, was wir wollten!“

Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen gibt es seit dem Frühjahr eine Arbeitspflicht für Asylbewerber. Sie müssen gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen und erhalten dafür 80 Cent pro Stunde. Die Resonanz ist positiv - bisher mussten nur wenige Asylbewerber sanktioniert werden.

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Der CDU-Landrat Christian Herrgott (39) hat dieses Konzept kurz nach seinem Amtsantritt eingeführt. Laut Alexander Hebenstreit, Sprecher des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, fällt die Bilanz nach den ersten Monaten positiv aus. Bisher gehen rund 100 Flüchtlinge einer gemeinnützigen Arbeit nach und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung zusätzlich zu den Unterhaltsleistungen, wie es im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt ist. Das sagte er gegenüber „Tag24.de“.

Die Tätigkeiten umfassen unter anderem die Unterstützung in Bauhöfen und Sportvereinen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Flüchtlingen den Weg in den regulären Arbeitsmarkt zu ebnen. Laut Hebenstreit haben bereits rund 20 der 100 Personen eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt gefunden.

Christian Herrgott, Landrat im Saale-Orla-Kreis.
Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild Christian Herrgott, Landrat im Saale-Orla-Kreis.
 

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Nur sieben Personen verweigerten komplett

Die Mehrheit der Asylbewerber nimmt das Angebot an und zeigt sich positiv gegenüber der Möglichkeit, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen und sich etwas hinzuzuverdienen. „Rund 70 bis 75 Prozent der Asylsuchenden sind aufgeschlossen und freuen sich über diese Möglichkeit“, so das Landratsamt. Etwa 20 Prozent benötigen etwas Motivation von Seiten der Sozialarbeiter, während weniger als 10 Prozent die Arbeit komplett verweigern.

Asylbewerber, die die Arbeitspflicht ablehnen, werden sanktioniert. Laut Hebenstreit betraf das bisher nur sieben Personen. Beispielsweise wurde bei alleinlebenden Erwachsenen die Sozialleistung von 460 Euro auf 240 Euro gekürzt.

sh/dpa