Eiliger Snack-Rückruf bei Alnatura und Edeka: Warnung vor „lebensbedrohlichen Entzündungen“
Der Bio-Lebensmittelhändler Alnatura hat einen Rückruf für zwei Käse-Snacks gestartet. Die Produkte wurden in fast allen Bundesländer verkauft.
München – Ob zum Frühstück, als Nachspeise oder zum Abendbrot. Für viele Menschen in Deutschland gehört Käse zu den absoluten Grundnahrungsmitteln. Für den kleinen Hunger zwischendurch bieten Hersteller auch Käse-Snacks unterschiedlichster Variationen an. Bei zwei Produkten sollten Käseliebhaber jedoch die Ohren spitzen.
Aktuell ist nicht nur ein milder französischer Käse, sondern auch zwei Käsesnacks des deutschen Bio-Produzenten Alnatura von einem Rückruf betroffen. Das Darmstädter Unternehmen warnt in einer Mitteilung dringend vor dem Verzehr dieser Produkte.
Weitreichender Rückruf von Käse-Produkten: Ein Produkt auch bei Edeka im Regal
Wie auch auf dem Portal lebensmittelwarnung.de angegeben, sind ausschließlich die folgenden Käse-Produkte vom Rückruf betroffen:
Produkt | Mindesthaltbarkeitsdatum |
---|---|
Alnatura „Käsegebäck Gouda“ | 15.02.2025 bis 15.05.2025 |
24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ | 15.02.2025 bis 23.04.2025 |
Die Ware wurden in Alnatura Geschäften und anderen Handelsketten vertrieben, wie das Portal für Lebensmittel- und Produktwarnungen berichtet. Das Alnatura „Käsegebäck Gouda“ ist unter anderem bei Edeka und auch im Online-Handel erhältlich. Das 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ hingegen wurde laut Alnatura exklusiv in Alnatura-Geschäften verkauft.
Der Rückruf der Käsesnacks betrifft nach aktuellem Kenntnisstand 15 Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und NRW. Nicht betroffen ist nach aktuellem Kenntnisstand Sachsen-Anhalt.

Fremdkörper sind Grund für Rückruf – Krämpfe, Erbrechen und gefährliche Entzündungen drohen bei Verzehr
Der Grund für den deutschlandweiten Rückruf der Käse-Snacks sind möglicherweise im Produkt enthaltene Metallfremdkörper, wie Alnatura mitteilt. Der Verzehr dieser Fremdkörper kann gesundheitsschädlich sein. Nicht nur im Mund können dadurch Verletzungen entstehen. Laut dem medizinischen Fachportal Msd Manual können Fremdkörper im Verdauungstrakt stecken bleiben, beispielsweise in der Speiseröhre, im Magen, im Darm oder auch im Rektum. Bei einem anderen Produkt besteht aufgrund seiner Konsistenz Erstickungsgefahr.
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Je nachdem, wo die beim Essen aufgenommenen Fremdkörper stecken bleiben, können verschiedene Komplikationen auftreten. Dazu gehören Krämpfe, Blähungen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, wenn sich die Teile im Magen oder Darm befinden. Darüber hinaus können eingeklemmte Fremdkörper in der Speiseröhre, im Magen oder Darm laut Msd Manual „lebensbedrohliche Entzündungen auslösen“.
Rückruf von Käse-Gebäck: Alnatura rät Verbrauchern von Verzehr ab und sichert Ersatz zu
Daher empfiehlt der Hersteller „Kundinnen und Kunden, die eine Packung mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben“, diese nicht mehr zu essen und an den jeweiligen Verkaufsstellen zurückzugeben. Die Verbraucher würden „selbstverständlich Ersatz“ erhalten, so der Hersteller.
Nicht nur Fremdkörper sind oft der Grund für Lebensmittelwarnungen. Auch gesundheitsgefährdende Bakterien finden sich häufiger als gewünscht in Supermarktprodukten. Erst kürzlich wurden verschiedene Gewürze wegen Salmonellen zurückgerufen.