Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhung – Kunden könnten „direkt Geld zurückbekommen“

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Der Verbraucherschutz eröffnet eine Klage gegen Vodafone. Verbraucher können sich ab sofort der Klage anschließen. Die Teilnahme ist kostenlos.

München – Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) will, dass die Kundinnen und Kunden von Vodafone ihr Geld zurückerhalten. Seit 2023 müssen sie fünf Euro mehr für den Internet- und Telefonvertrag bezahlen. Dafür fehlt nach Ansicht des VZBZ allerdings die Rechtsgrundlage. Der Anbieter habe die Preise einseitig angepasst, heißt es von Seiten des VZBZ. Die Verbraucherschützer reichen daher nun eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein.

VZBZ eröffnet die Sammelklage gegen Vodafone: Preiserhöhung könnte rechtswidrig sein

Vodafone-Kunden können sich ab sofort der Sammelklage anschließen, teilt nun der VZBZ mit. „Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher direkt Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim VZBZ. Auch gegen den Streamingdienst DAZN zieht der Verband aufgrund drastischer Preiserhöhungen vor Gericht. Kunden steht es auch hier ab sofort frei, sich einer Sammelklage anzuschließen. Ziel der Klage ist es, dass Vodafone „die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung“ zurückerhalten sollen. 

Die Aussicht auf Erfolg ist durchaus da, wie diese vergangene Fälle von Netflix und Spotify zeigen. Das Berliner Kammergericht gab dem VZBZ 2023 Recht. Auch hier fehlten die Zustimmungen der Kunden, die Preise anzupassen.

Wer kann sich der Klage anschließen?

Der Klage können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon „aus der Wand bekommen“ und von einer Preiserhöhung von fünf Euro im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.
Quelle: VZBZ, Sammelklage gegen Vodafone, 24. April 2024

Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhung: So erhalten Kunden ihr Geld zurück

Vodafone hat im vergangenen Jahr die Preise für Bestandskunden erhöht. Wer den Preis nicht zahlen wollte, konnte von seinem Sonderkündigungsrecht als Kunde Gebrauch machen.

Das Foto zeigt das Logo des Telekommunikationskonzerns Vodafone.
Die Verbraucherzentrale treibt eine Sammelklage gegen Vodafone voran – wegen vergangener Preiserhöhungen. © Rolf Vennenbernd/dpa

Klage-Check – so kommen Vodafone-Kunden in das Register:

  1. Sind Sie berechtigt mitzumachen? Hier geht es zum Check. Dazu brauchen Sie unbedingt Rechnungen und Vertragsdokumente. Sie benötigen einen Festnetz/Internet-Vertrag mit Vodafone. Entscheidend ist, ob Sie der Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben. Wer sich grundsätzlich unsicher ist, ob er bei der Klage mitmachen kann, kann sich vom VZBZ beraten lassen.
  2. Ja, Sie sind berechtigt: Dann können Sie sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen
  3. Sobald Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei. Sie erhalten eine postalische Bestätigung und ein Geschäftszeichen.

Wie hoch der Betrag ist, den Vodafone an seine Kundinnen und Kunden im Falle des Erfolgs der Sammelklage zurückzahlen müsste, ist noch nicht bekannt. Betroffen von der einseitigen Preiserhöhung waren rund zehn Millionen Kunden, die im vergangenen Jahr eine Preiserhöhung für ihre DSL-, Kabel- und Internetverträge erhalten hatten. Viele dürften der Erhöhung nicht aktiv zugestimmt haben. Wer also seit April 2023 fünf Euro mehr bezahlen musste, der könnte für einen Zeitraum von zwölf Monaten 60 Euro (Stand April 2024) zurückerhalten.

Um wesentlich mehr Geld geht es im Fall einer Sammelklage gegen den Energiekonzern EON. Von tausenden Euro pro Kunden spricht der Verband, den Verbraucher für das Heizen ihrer Wohnräume mehr zahlen mussten. Wer künftig nicht in die Röhre schauen möchte, sollte sich jetzt rechtzeitig mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs beschäftigen. (sthe)

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