Frau Messer in den Hals gerammt - 47-Jähriger steht wegen versuchten Mordes vor Gericht
Ein Arbeiter hat in Weilheim einer Frau ein Messer in den Hals gerammt. Die 41-Jährige überlebte. Vor dem Landgericht München II begann der Prozess.
Weilheim - Die Tat sorgte im Dezember vergangenen Jahres für Entsetzen. Eigentlich durfte der 47-Jährige die Asylunterkunft in Weilheim nicht mehr betreten. Weil er es trotzdem tat und seine Freundin Ärger befürchtete, begab sie sich mit ihm vor die Tür. Dort machte sie ihm klar, dass sie nichts von ihm wollte und wandte sich von ihm ab. Im nächsten Moment steckte ein Messer in ihrem Hals.
Angeblich hatte der Weilheimer zuvor eine Orange aufgeschnitten, um den mitgebrachten Glühwein in der Thermoskanne geschmacklich aufzupeppen. So trug es zumindest eine Anwältin mittels einer langen Erklärung vor. An die Tat an sich konnte er sich demnach gar nicht mehr erinnern. „Es ist irgendwie passiert. Ich habe nicht bewusst zugestochen“, behauptete er in dem Statement.
Mann gibt an, keine Erinnerung an die Tat zu haben
Als die beiden vor die Tür getreten waren, habe er statt des Treppengeländers das Messer erwischt. „Im nächsten Moment hatte sie es im Hals“, erinnerte er sich. „Sie wirkte nicht stark verletzt, ging einfach ins Haus“, las die Anwältin vor. „Ich bin wie ein Zombie ins Auto und weggefahren“, fügte sie für ihn noch hinzu.
Obwohl sich der Angeklagte etwas betrunken gefühlt hatte, weil er vermutlich die Thermoskanne mit dem Glühwein alleine ausgetrunken hatte, fuhr er zu seinem Lieblingsberg, dem Hohen Peißenberg. Seine Mutter versuchte ihn ständig zu erreichen. „Da habe dann ich realisiert, dass ich wohl Ärger bekomme“, ließ der gebürtige Kasache über seine Russisch-Dolmetscherin vortragen.
Während seine Verteidigerin seine Einlassung vorlas, musste der 47-Jährige immer wieder weinen. Er stand auch mit schmerzverzerrten Gesicht auf, weil er wegen Rückenproblemen nicht lange sitzen konnte. Angeblich plagten ihn auch nach einer lange zurückliegenden Magenspiegelung Schluckbeschwerden. Doch der Brei, den er im Gefängnis bekam, schmeckte ihm nicht.
Mit Nebenbuhler gestritten
Die 41-Jährige war angeblich seine große Liebe gewesen. Für sie machte er alles. Er brachte sie morgens zur Arbeit und ihre Tochter zum Sport. Laut Anklage forderte er für diese Gefälligkeiten Geschlechtsverkehr, den er – zumindest in den Tagen vor der Tat – nicht bekam. Zudem war bekannt, dass die 41-Jährige wohl auch andere Männerbekanntschaften pflegte.
Doch der Angeklagte behauptete, dass er und die Frau Pläne für die Zukunft geschmiedet hätten. „Wir wollten eigentlich heiraten. Wir wollten Kinder, konnten aber auf natürlichem Weg keine bekommen“, sagte er. Eine künstliche Befruchtung konnte er sich nicht leisten. Seine Rückenprobleme ließen höchstens Minijobs zu.
In der Anklage stand davon allerdings nichts, sehr wohl aber, dass die Frau auch eine engere Beziehung zu einem anderen Mann geführt hatte. Das hatte den Angeklagten verärgert. Er begann, mit seinem Nebenbuhler zu streiten. Dabei hatte er ein Messer in der Hand. Der Streit führte zum Hausverbot des Angeklagten in der Asyl-Unterkunft. Das Opfer, das durch eine Not-OP gerettet werden konnte, wird erst am nächsten Prozesstag aussagen.
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